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Rufbereitschaft wie oft?

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Organisator:

--- Zitat von: Spid am 17.02.2020 14:54 ---
--- Zitat von: Organisator am 17.02.2020 14:42 ---
--- Zitat von: Spid am 17.02.2020 14:28 ---Nein, ist es nicht. Die Dienstvereinbarung kommt nur ins Spiel, wenn sie tarifvertraglich vorgesehen ist.

--- End quote ---

Hilf mir mal bitte,

das BPersVG (und mutmaßlich auch die Landesgesetze) regelt in § 75 Abs. 3 Nr. 1

Der Personalrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, gegebenenfalls durch Abschluß von Dienstvereinbarungen mitzubestimmen über

Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage

Nach meinem Verständnis müsste das auch die Festlegung von Rufbereitschaften mit abdecken und wäre somit einer Dienstvereinbarung zugänglich.

Oder irre ich?

--- End quote ---

Es geht aber nicht um die Festlegung von Rufbereitschaften, sondern um eine Abweichung von der Ruhezeit. Um diese in einer Dienstvereinbarung zu regeln, bedarf es gem. §7 Abs. 1 f. ArbZG einer tariflichen Ermächtigung.

--- End quote ---

Ahso. Dann habe ich mich verwechselt. Macht Sinn.

Capo:
Rufbereitschaft an sich sollte nur Angeordnet werden wenn es dafür dringende Betriebliche Gründe gibt, dann kann ich Sie auch in Rahmen einer Dienstvereinbarung regeln.

Spid:
Eine solche Soll-Norm existiert nicht.

Texter:
Heißt, wenn keine Dienstvereinbarung abgeschlossen wurde oder keine dringenden dienstlichen Gründe vorliegen, stellt man die betroffenen Personen bis zur Erreichung der Ruhezeit unter Fortzahlung des Entgeltes von der Arbeit frei?

Spid:
Eine Freistellung kommt nicht in Betracht, da der AN zu einer Arbeitsleistung, die gegen das ArbZG verstößt, grundsätzlich nicht verpflichtet ist. Der AG hat den AN aber an einer Arbeitsaufnahme vor dem Ende der Ruhezeit zu hindern. Dann tritt für in diesem Zeitraum vorgesehene Arbeitsstunden Annahmeverzug ein. Hindert einen der AG nicht, zeigt man ihn an. Gibt zunächst Bußgelder, bei beharrlicher Zuwiderhandlung kommen wir in den Bereich einer Straftat.

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