Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Spid:
Und 2018 hat man etwas anderes vereinbart.
BStromberg:
lex posterior derogat legi priori!
daseinsvorsorge:
Die Wahrscheinlichkeit von Streiks ab Anfang Juli - selbst wenn rechtlich möglich - sind aufgrund der beginnenden Sommerferiensaison ab Mitte/Ende Juni 2020 doch eher gering.
Auf der anderen Seite haben die Gewerkschaften abgestimmt, dass beide Verhandlungen (EGO SuE + allg. Tarifrunde) nicht miteinander verbunden werden sollen.
Spid:
Streiks sind während der Friedenspflicht nicht rechtlich möglich.
Lars73:
Eine Kündigung der Abschnitts XXIV der Entgeltordnung könnte zum 30. Juni 2020 erfolgen.
Protokollerklärung zu § 39 (4) i
"Abweichend von dem Buchstaben i kann Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalendervierteljahres, frühestens jedoch zum 30. Juni 2020, schriftlich gekündigt werden."
Nach wirksam werden der Kündigungen endet die Friedenspflicht für die davon betroffenen Beschäftigten hinsichtlich Forderungen zur Entgeltordnung. Soweit gleichzeitig Forderungen nach Erhöhung in der Entgeltordnung erhoben werden könnten entsprechende Streikt unzulässig sein.
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