Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Spid:
Weil die Entgelttabellen eben nicht zu diesem früheren Zeitpunkt gekündigt werden können.
Lars73:
Korrektur:
--- Zitat von: Lars73 am 28.02.2020 12:34 ---Nach wirksam werden der Kündigungen endet die Friedenspflicht für die davon betroffenen Beschäftigten hinsichtlich Forderungen zur Entgeltordnung. Soweit gleichzeitig Forderungen nach Erhöhung in der Entgeltordnungtabelle erhoben werden könnten entsprechende Streikt unzulässig sein.
--- End quote ---
HM21:
Die Forderungen der Gewerkschaften wurden am 14.02. veröffentlicht. Es werden neue und geänderte Eingruppierungsmerkmale gefordert und nicht explizit eine Erhöhung der einzelnen Entgeltgruppen. Somit wären Streiks grundsätzlich möglich. Im Rückblick auf die bisherigen Tarifrunden 2009 und 2015 auch sehr wahrscheinlich - aber womöglich aufgrund Ferienzeiten vielleicht nicht gleich ab Juli.
daseinsvorsorge:
Hier der Verhandlungsgegenstand aus der "Tarifmappe" der Arbeitgeber - https://www.vka.de/
Die Tarifvertragsparteien – VKA, ver.di und dbb – verhandeln derzeit insbesondere über die Eingruppierung
und sonstige spezielle Regelungen für den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes.
Die speziellen Tarifregelungen für den Sozial- und Erziehungsdienst sind nicht gekündigt. Es besteht
daher weiterhin die Friedenspflicht.
Frühestens zum 30. Juni 2020 können diese Tarifregelungen gekündigt werden. Dies gilt auch für die
Eingruppierungsregelungen zum Sozial- und Erziehungsdienst nach dem Teil B Abschnitt XXIV (Beschäftigte
im Sozial- und Erziehungsdienst) der Anlage 1 zum TVöD - Entgeltordnung (VKA). Im Übrigen
kann die Entgeltordnung der VKA (Anlage 1 zum TVöD) nur insgesamt und frühestens zum
31. Dezember 2020 gekündigt werden.
Die Entgelttabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage C zum TVöD-V bzw. TVöD-B) ist frühestens
zum 31. August 2020 kündbar. Gleiches gilt auch für die allgemeine Tabelle (Anlage A zum
TVöD) sowie die Tabellen für den ärztlichen Dienst (Anlage C zum TVöD-K bzw. Anlage D zum TVöDB)
und für den Pflegedienst (Anlage E zum TVöD-K bzw. TVöD-B).
Spid:
Also räumst Du ein, daß Du Unrecht hattest?
Davon ab sind auch die neuerlichen Ausführungen unzutreffend. Die speziellen Tarifregelungen für den SuE können nicht zum 30.06.20 gekündigt werden, sondern es können nur die §§1, 2 der Anlage zu §56 BT-V separat gekündigt werden. §3 der Anlage zu §56 BT-V kann nur gekündigt werden, indem der BT-V insgesamt gekündigt wird.
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