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Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE

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HM21:
Selbst die VKA schreibt ja, dass "frühestens zum 30. Juni 2020 [...] diese Tarifregelungen gekündigt werden [können]. Dies gilt auch für die Eingruppierungsregelungen zum Sozial- und Erziehungsdienst nach dem Teil B Abschnitt XXIV (Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst) der Anlage 1 zum TVöD - Entgeltordnung (VKA)".

Ansonsten würden diese Verhandlungen zum augenblicklichen Zeitpunkt keinen Sinn ergeben. Der Zeitpunkt des Verhandlungsstart wurde 2015 bereits vereinbart. Hätte man zwischenzeitlich den 30.06.2020 als frühestmöglichen Kündigungstermin geändert, hätte man sich folgerichtig jetzt auch nicht zusammensetzen müssen. Friedenspflicht herrscht bis 30.06. - und nicht länger. Zumindest sofern es um die Fragestellung geht in welche Entgeltgruppen Erzieherinnen und SozialpädagogInnen ab 01.07.2020 eingruppiert sind. Die Frage nach der konkreten Höhe der einzelnen Entgeltgruppen in Euro ist eine Andere - und soll regulär mit den "normalen" E - Gruppen ab September geklärt werden.

Mag ja sein, dass es in den zitierten Paragraphen durchaus nicht ganz nachvollziehbar formuliert ist, aber Tatsache ist, dass beide Konfliktparteien miteinander verhandeln und sich zumindest über den Termin 30.06. schon einig sind.

Spid:
Die „in den Paragraphen“ festgelegten Regelungen sind aber die maßgeblichen, während irgendwelche Äußerungen der TVP der sprichwörtliche Sack Reis sind. §3 der Anlage zu §56 BT-V ist nicht separat kündbar, sondern kann nur durch Kündigung des gesamten BT-V gekündigt werden.

HM21:
§3 der Anlage zu §56 BT-V regelt insoweit nur zusätzliche Vorbereitungs- und Qualifizierungzeiten für SuE-Beschäftigte - das hat mit der Hauptforderung der Gewerkschaften - Neustrukturierung der SuE Eingruppierungsmerkmale - insoweit nichts zu tun. Die Forderungen der Gewerkschaften beziehen sich zwar in einem Punkt auch auf Anerkennung von Vorbereitungszeiten - hierbei handelt es sich aber ohnehin nur um eine Nebenforderung, welche sicherlich in den Verhandlungen mit als Erstes fallen gelassen und ohnehin derzeit eher politisch als tarifrechtlich angegangen wird (Gute Kita Gesetz).

Zur Auffassung, welcher Umfang des Tarifrechtes zum 30.06. gekündigt werden kann (und auch wird) bin ich bei der Auffassung von Spid, wenn man nur den Wortlaut des BT-V zu Grunde legt. Dennoch spricht die Tatsache für sich, dass wie damals im Tarifergebnis 2015 festgelegt wurde derzeit verhandelt wird und die VKA nicht in Abrede stellt, dass die Eingruppierungsmerkmale des SuE zum 30.06. gekündigt werden können. Vielleicht gibt es Protolollerklärungen, Abreden oder was auch immer - im Zweifelsfall auch einfach das Tarifergebnis 2015 - aus welchem sich das ergibt.

Außerdem - sofern sich beide Vertragspartner einig sind, kann man missverständliche Regelungen eines Vertrages jederzeit einvernehmlich ändern. Dabei ist gundsätzlich egal, was derzeit im Vertrag steht.

Und zum Stichtag 30.06. und auch zum (Haupt-)Thema der aktuellen Verhandlungen - die Eingruppierungsmerkmale neu zu sortieren - sind sich beide Vertragspartner einig.

Spid:
Ich habe nicht in Abrede gestellt, daß Teil B Abschnitt XXIV der EGO zum 30.06.20 gekündigt werden könnte, die entsprechende Norm wurde bereits genannt. Ich habe lediglich die Möglichkeit zur Kündigung der Entgelttabellen zu diesem Zeitpunkt verneint und zudem die Behauptung zurückgewiesen, die speziellen Tarifregelungen für den SuE könnten zum 30.06.20 gekündigt werden, zurückgewiesen, da dies eben nur für §§1, 2 der Anlage zu §56 BT-V zutrifft - und eben nicht für §3 dieser Anlage, der u.a. den Qualifizierungsanspruch enthält. Nun enthält der Forderungskatalog von Verdi eben auch solche zum Qualifizierungsanspruch, was Streiks illegal macht, solange u.a. diesbezügliche Forderungen aufrechterhalten werden.

HM21:
Zur Klärung dieser Kleinigkeit sind ja noch knapp vier Monate Zeit. Daran würden Streiks sicherlich nicht scheitern.

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