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Sabbatical Urlaubstage

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grabbe93:

--- Zitat von: DiVO am 21.02.2020 09:56 ---"d) Erholungsurlaub
In den Kalenderjahren der Arbeitsphase sowie in den Kalenderjahren, in die die
Freistellungsphase fällt, ergeben sich hinsichtlich der Gewährung des Erholungsurlaubs
keine Besonderheiten. Das Urlaubsentgelt berechnet sich auf der
Grundlage der Bezüge aus der Teilzeitbeschäftigung nach § 21 TV-L. Eine Kürzung
des Erholungsurlaubs wegen der Freistellungsphase findet nicht statt. Ein
vor Beginn der Freistellungsphase noch bestehender und nicht erfüllter Urlaubsanspruch
kann unter Umständen während der Freistellungsphase verfallen. Die
Beschäftigten sollten darauf hingewiesen werden. Der Eintritt in die Freistellungsphase
löst keine Abgeltung des zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgewickelten
Urlaubs aus, da diese nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zusteht.
Für die Durchschnittsberechnung nach § 21 Abs. 2 TV-L im Anschluss an die
Freistellungsphase ergeben sich keine Besonderheiten."

--- End quote ---

also hat man Anspruch auf den Urlaub? Sorry, habe es noch nicht voll verstanden. Gilt das dann auch für Niedersachsen?

Nice:
Jetzt wüsste ich aber trotzdem gerne zwei Sachen:
- Du erhältst 2 Jahre lang nur 75% Gehalt und während der 6 freien Monate erhältst du 100% deines regulären Gehaltes, korrekt?
- In den 2 Jahren mit 75% Gehaltsauszahlung hast du dennoch jeweils die kompletten 30 Tage Urlaub mit jeweils 8 Stunden pro Tag freistellung genutzt, korrekt?


Ich frage einfach nur deshalb, weil wenn die annahmen so stimmen, hat man rechnerisch (s.o.) bereits seinen gesamten zustehenden Urlaub genutzt. Wenn man dennoch noch mehr Anspruch auf Urlaub hätte, würde das bedeuten, dass man besser dasteht, wenn man ein Sabbatical macht, als wenn man keins macht, weil man dann mehr Urlaub bekommt.

Würde mich interessieren, wie die Geschichte ausgeht. Wäre nett, wenn du dann nochmal berichtest.

Wastelandwarrior:

--- Zitat von: Nice am 21.02.2020 07:53 ---Du kriegst während des Sabbaticals dann 100% deines Gehaltes und nicht nur 75%, oder?

Rechnerisch wäre es dann
1. Jahr = 30 * 6 Stunden = 180 Stunden
2. Jahr = 30 * 6 Stunden = 180 Stunden
2,5. Jahr = 15 * 8 Stunden = 120 Stunden
Summe: 480 Stunden Urlaub

Wenn du jetzt in den zwei Jahren den vollen Urlaub mit 8 Stunden frei pro Tag, aber dann im Sabbatical keinen Urlaub bekommst, sieht es so aus
1. Jahr = 30 * 8 Stunden = 240 Stunden
2. Jahr = 30 * 8 Stunden = 240 Stunden
2,5. Jahr = 15 * 0 Stunden = 0 Stunden
Summe: 480 Stunden Urlaub

Wenn du jetzt noch fürs Sabbatical Urlaub haben wollen würdest mit 15 Tagen mit je 8 Stunden, wärst du bei insgesamt 600 Stunden frei, würdest also mehr bekommen, als dir eigentlich zusteht.
Das ist der Grund, wieso du während des Sabbaticals keinen Urlaub mehr kriegst.

--- End quote ---
Urlaub nach Stunden zu berechnen findet seine Rechtsgrundlage wo ?

Isie:
Das ist natürlich nicht Inhalt der Rechtsgrundlage, aber eine schlüssige Darlegung, finde ich. Aus dem BAG-Urteil, das ich genannt habe und das die Klärung des Urlaubsanspruchs in der ATZ-Freistellungsphase beinhaltet, geht sinngemäß hervor, dass ein Urlaubsanspruch nicht entsteht, wenn keine Arbeitstage vorhanden sind.

Isie:
BAG vom 19.03.2019 – 9 AZR 315/17. Bei einem Sabbatical besteht in der Freistellungsphase kein Urlaubsanspruch.

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