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Sabbatical Urlaubstage
Speech:
Bei dem Ansparmodell erwirtschaftet man im vereinfachten Sinne eine Art "Mehrstunden". In der Freistellungsphase bummelt man diese ab.
Ich wünsche ein schönes Wochenende
Nice:
--- Zitat von: Wastelandwarrior am 21.02.2020 13:58 ---Urlaub nach Stunden zu berechnen findet seine Rechtsgrundlage wo ?
--- End quote ---
Manchmal wäre es ganz hilfreich, Rechtsgrundlagen anhand von Logik statt nach Gefühl zu bilden.
Es ist nur logisch, dass wenn du 8 Stunden am Tag arbeiten gehst, aber nur für 6 Stunden Lohn erhältst, dass du auch nur für 6 Stunden Urlaubsanspruch erwirbst. Natürlich kann man das auch Tageweise machen, sodass die Stunden keine Rolle spielen. Aber wenn du dann einen Tag Urlaub nimmst, wird der nur mit 6 Stunden entgolten. Da fehlen dann die zwei Stunden tägliche Mehrarbeit, die dann die bezahlte Freistellung rechtfertigen.
Einfach gesagt ist es, wie von Speech bereits geschrieben so, dass du eigentlich nur Mehrarbeit leistest, die du später eben am Stück abbummelst. Du gehst 2 Jahre so arbeiten, als hättest du eine 75% Stelle, arbeitest aber jeden Tag, als würdest du eine 100% Stelle haben, sparst dabei massiv Stunden an und bleibst dann halt so lange weg, bis deine angesparten Stunden aufgebraucht sind.
Isie:
--- Zitat von: Isie am 21.02.2020 15:37 ---BAG vom 19.03.2019 – 9 AZR 315/17. Bei einem Sabbatical besteht in der Freistellungsphase kein Urlaubsanspruch.
--- End quote ---
Damit ist es doch eindeutig. Bei dem Ansammeln und Abbummeln von Stunden wäre es eher nicht so.
Capo:
--- Zitat von: Nice am 24.02.2020 08:26 ---
--- Zitat von: Wastelandwarrior am 21.02.2020 13:58 ---Urlaub nach Stunden zu berechnen findet seine Rechtsgrundlage wo ?
--- End quote ---
Manchmal wäre es ganz hilfreich, Rechtsgrundlagen anhand von Logik statt nach Gefühl zu bilden.
Es ist nur logisch, dass wenn du 8 Stunden am Tag arbeiten gehst, aber nur für 6 Stunden Lohn erhältst, dass du auch nur für 6 Stunden Urlaubsanspruch erwirbst. Natürlich kann man das auch Tageweise machen, sodass die Stunden keine Rolle spielen. Aber wenn du dann einen Tag Urlaub nimmst, wird der nur mit 6 Stunden entgolten. Da fehlen dann die zwei Stunden tägliche Mehrarbeit, die dann die bezahlte Freistellung rechtfertigen.
Einfach gesagt ist es, wie von Speech bereits geschrieben so, dass du eigentlich nur Mehrarbeit leistest, die du später eben am Stück abbummelst. Du gehst 2 Jahre so arbeiten, als hättest du eine 75% Stelle, arbeitest aber jeden Tag, als würdest du eine 100% Stelle haben, sparst dabei massiv Stunden an und bleibst dann halt so lange weg, bis deine angesparten Stunden aufgebraucht sind.
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Der Urlaubsanspruch ergibt sich nur aus der Arbeitszeit, nicht aus der Entlohnung.
Isie:
--- Zitat von: Isie am 21.02.2020 15:37 ---BAG vom 19.03.2019 – 9 AZR 315/17. Bei einem Sabbatical besteht in der Freistellungsphase kein Urlaubsanspruch.
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