Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Einkommenssteuer bei unterschiedlicher Beschäftigung im KJ 2019
Wastelandwarrior:
Oder anders herum 11/13). Spielt aber keine Rolle. Wenn sich das Einkommen ändert, zahlt man tendenziell immer ZU VIEL Steuern. Weil eben so getan wird, als ob man 12 Monate lang das höhere Einkommen gehabt hätte.
Daveman:
--- Zitat von: Wastelandwarrior am 25.02.2020 13:35 ---ja, in den 5 Monaten Teilzeit wurde "zu wenig" Lohnsteuern (als Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer) geleistet, weil die Systematik davon ausgeht, dass das Gehalt 12 x Monatsgehalt ist. ABER: Es wurde auch in den 7 Monaten Vollzeit "zu viel" Lohnsteuer gezahlt. Aus dem gleichen Grund. Folgende Beispielrechnung (www.parmentier.de/steuer)
E11/6 50% ca. 2.500
monatliche Steuer bei Stkl I ohne Kinder/Religion = 284 €
Jahresteuer bei 12 x 2500 = 30.000 = 3.400 €
E13/6 100 % = ca. 5.500
monatlich = 1.170
jährlich = 14.000
Tatsächliches Einkommen = 5 *2.500 + 7,5 * 5.500 = 12.500 + 41.250 = 53.750
gezahlte Steuern = 284 * 5 + 1.170 * 7 + 500 (Steuern JSZ) = 12.450
zu zahlende Steuern = 9.768
Differenz = 2682
Das bekommt man vom Finanzamt ZURÜCK
das Minus in der Tabelle (PDF) von Elster bedeutet Erstattung. :D
--- End quote ---
Du musst dich da ganz deutlich verguckt haben in den Tabellen. (ich bin Erfahrungsstufe 2 und die EG13 war 5Monate in Teilzeit und die EG11 in Vollzeit 7 Monate) und lande bei grob 38.000-39.000brutto -> gezahlte Lohnsteuer war grob ~5000 und Einkommenssteuer die darauf anfällt war laut Elstar etwas über 7000. Ohne ein MINUS - davor sprich Nachzahlung.
Dennoch würde ich mich freuen wenn du recht hast!!!
Daveman:
--- Zitat von: Wastelandwarrior am 25.02.2020 13:54 ---Oder anders herum 11/13). Spielt aber keine Rolle. Wenn sich das Einkommen ändert, zahlt man tendenziell immer ZU VIEL Steuern. Weil eben so getan wird, als ob man 12 Monate lang das höhere Einkommen gehabt hätte.
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das kann ich nicht ganz nachvollziehen. Ich habe 7 Monate Die Lohnsteuer gezahlt auf das Vollzeit Einkommen. In den 5 Monaten Teilzeit wurde aber nicht die Lohnsteuer für das höhere Einkommen gezahlt sondern eben die standarmäßige für die 50% Teilzeit aus der TV-L Tabelle (die deutlich niedriger ist).
Isie:
Und du hast wirklich keine anderen einkommensteuerpflichtigen Einkünfte?
Wenn deine Einkünfte nur aus deinem lohnsterpflichtigen Gehalt bestehen, kann es nicht zu einer derartigen Steuernachzahlung kommen.
Daveman:
--- Zitat von: Isie am 25.02.2020 16:14 ---Und du hast wirklich keine anderen einkommensteuerpflichtigen Einkünfte?
Wenn deine Einkünfte nur aus deinem lohnsterpflichtigen Gehalt bestehen, kann es nicht zu einer derartigen Steuernachzahlung kommen.
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Keine anderen Einkünfte, nichts. Keine Kinder. Keine Kirchensteuer. Nix Selbstständiges einfach nichts.
Bei der VBL am Telefon wurde mir auch (unverbindlich) gesagt, dass dies absolut nicht sein könnte. Bei den letzten Steuererklärungen hat die "Rückzahlprognose" die Elster Online auswirft, fast genau gestimmt hat. Und diese waren ziemlich sicher richtig eingegeben und ich habe die vom letzten Jahr einfach übernommen (das geht im Elster-Online relativ einfach) und dann lediglich die Zahlen von der Steuerabrechnung 2019 aktualisiert für Bruttoeinkünfte, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag.
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