Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Tägliche Arbeitszeit
Spid:
Inwiefern sollte das für die Fragestellung beachtlich sein?
Fischer123:
Ich versteh die sache mit dem Ausgleichszeitrum nicht wirklich.
Spid:
Das habe ich gemerkt. Die Kenntnis ist jedoch unerläßlich für die Beantwortung Deiner Frage. Frag Deinen AG: "Welcher Ausgleichszeitraum nach §8 Abs. 2 i.V.m. §6 Abs. 2 TVÖD liegt der Berechnung meiner durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit zugrunde?" und teile uns das Ergebnis mit. Das wäre der einfachste Weg.
personallife:
--- Zitat von: Fischer123 am 26.02.2020 11:59 ---Ich bin Bademeisterin, gehe von März bis Oktober arbeiten, gehe in der Saison jeden Tag 10 h sodass ich im Winter meine Überstunden und den Urlaub nehmen kann.
Ich muss in dem sinne nix ausgleichen oder ich hab deine frage falsch verstanden
--- End quote ---
Dann ist wohl der Ausgleichszeitraum Januar, Februar, November und Dezember, oder?
Spid:
Nein. Der Ausgleichszeitraum ist nicht der Zeitraum, in dem saisonal weniger gearbeitet wird, sondern jener, in dem entweder Arbeitsstunden so ausgeglichen sind, daß sie der vereinbarten (Wochen-)Arbeitszeit entsprechen oder hinsichtlich von darüber liegenden geleisteten Arbeitsstunden eine Rechtsfolge eintritt, siehe die genannten Normen.
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