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Tägliche Arbeitszeit

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Spid:
Welcher Ausgleichszeitraum liegt denn zugrunde?

Fischer123:
Ich bin Bademeisterin, gehe von März bis Oktober arbeiten, gehe in der Saison jeden Tag 10 h sodass ich im Winter meine Überstunden und den Urlaub nehmen kann.

Ich muss in dem sinne nix ausgleichen oder ich hab deine frage falsch verstanden

Mond6:
Bei unseren Stadtwerken, die auch die Bäder betreiben, werden die Arbeitstage des jeweiligen Monats(Mo-Fr)zu Grunde gelegt.

RsQ:
Die Frage ist in der Tat interessant:

Ein "normaler" AN in Vollzeit arbeitet (als Beispiel) 39h/Woche. Feiertage werden rausgerechnet.

Ein Teilzeit-AN könnte ja meist trotz Feiertag (also bspw. an vier Arbeitstagen der Woche) immer noch "seine" volle Arbeitszeit erbringen.

Was gilt also bei jenen, die bspw. 50% arbeiten, aber üblicherweise Mo.-Fr. je 4h? Haben die einfach "genauso" einen Tag frei - oder verteilt sich die Arbeitszeit des freien Tages zusätzlich auf die anderen Arbeitstage (also bspw. Mo.-Do. je 1h mehr, wenn Fr. Feiertag ist)?

Kommt es hier ggf. auf Formulierung/Ausgestaltung im Arbeitsvertrag an?

Fischer123:
Ich gehe 36h die Woche arbeiten.

Zählt aber nicht der jeweilige Tag?
Jeden Tag 7,2h dann ist alles gut bei über 7,2h kommen logischerweise Stunden dazu bei weniger natürlich minusstunden.

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