Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Arbeitszeiterfassung nicht korrekt
Spid:
--- Zitat von: Kaiser80 am 10.03.2020 10:06 ---
--- Zitat von: Spid am 10.03.2020 09:50 ---
Zwischen „nicht eindeutig“ und „falsch“ besteht ein himmelweiter Unterschied.
--- End quote ---
Stimmt der TE schrieb "nicht eindeutig".
Aber setzen wir mal "falsch" fiktiv voraus. Was wären die möglichen Rechtsfolgen?
--- End quote ---
Dann kommt es darauf an, ob derjenige, der es im Auftrag des AG erklärte, dies vorsätzlich gemacht hat. Hat er dies
a) vorsätzlich
i) ohne Wissen des AG,
ii) mit Wissen des AG oder
iii) mit Wissen und Wollen des AG
b) nicht vorsätzlich
i) aber grob fahrlässig,
ii) und nicht grob fahrlässig
I) trotz hinreichender Einweisung durch den AG oder
II) ohne hinreichende Einweisung durch den AG
gemacht hat. Nur bei a)ii), a)iii), b)ii)II) käme Schadensersatz durch den AG, in dem Fällen a)i), b)i) Schadensersatz durch denjenigen, durch den der AG handelte in Betracht.
Kaiser80:
Danke für die Zusammenfassung
Mond6:
--- Zitat von: Lars73 am 10.03.2020 09:58 ---@Mond6
Das beinhaltet noch nicht die Antwort auf die Kombination von Betrug und Fahrlässigkeit.
--- End quote ---
Ein Fahrlässigkeitsdelikt ist mit vielen Delikten kombinierbar, auch mit Betrug.
2strong:
Du bist echt so ein Hohlkopf ::)
Spid:
Ich hatte mich da jetzt einfach mal nicht beteiligt, um zu sehen, ob eine Diskussion mit @Mond6 auch bei anderen zu diesem Ergebnis führt.
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