Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Arbeitszeiterfassung nicht korrekt
Spid:
--- Zitat von: Kaiser80 am 10.03.2020 08:59 ---
--- Zitat von: Spid am 10.03.2020 08:49 ---Wo läge die Täuschung? Die kriegen wir nur in den Sachverhalt, wenn
a) dem AN eine Abrechnung ausgehändigt worden wäre, die die entsprechenden Stunden berücksichtigt, diese aber nicht berücksichtigt werden,
b) der AG dem AN den Eindruck vermittelt hätte, ihm stünden für Wochenfeiertage keine Stunden zu oder
c) der AG dem AN das Ausfüllen des Formulars falsch erklärt hätte.
--- End quote ---
Meine Frage(n) zielte mehr oder weniger auf ein fiktives Szenario c) ab. So hatte ich den TE im Eingangspost auch verstanden.
--- End quote ---
Zwischen „nicht eindeutig“ und „falsch“ besteht ein himmelweiter Unterschied.
Mond6:
--- Zitat von: Sjuda am 10.03.2020 09:41 ---Ich habe nach fahrlässigem Betrug gefragt, nicht nach Fahrlässigkeit.
Betrug ist in § 263 StGB geregelt.
--- Zitat ---Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen (...)
--- End quote ---
Kann es sich bei Fahrlässigkeit, also ohne Absicht bzw. Vorsatz, um Betrug handeln? Davon abgesehen: auf welche Regelung im BGB beziehst du dich?
--- End quote ---
Zitat aus dem Jura Forum:
„Fahrlässigkeit“ wird sowohl im Straf- als auch im Zivilrecht verwendet, wobei sie dort jeweils unterschiedlich definiert wird: im Strafrecht zielt dieser Begriff auf die Person des Handelnden ab.
Das Privatrecht hingegen setzt sie einen objektiven Maßstab, welcher nach den Anforderungen im näheren Umkreis der Beteiligten zu beurteilen ist. Dementsprechend begeht derjenige eine fahrlässige Handlung, der es an jener Sorgfalt vermissen lässt, welche von einer Person in seiner Situation zu erwarten wäre.
Lars73:
@Mond6
Das beinhaltet noch nicht die Antwort auf die Kombination von Betrug und Fahrlässigkeit.
Kaiser80:
--- Zitat von: Spid am 10.03.2020 09:50 ---
Zwischen „nicht eindeutig“ und „falsch“ besteht ein himmelweiter Unterschied.
--- End quote ---
Stimmt der TE schrieb "nicht eindeutig".
Aber setzen wir mal "falsch" fiktiv voraus. Was wären die möglichen Rechtsfolgen?
Wastelandwarrior:
mega ! meta ! offtopic ! :D
Hallo... ich bin der Erklärbär… ;)
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