Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
WasDennNun:
--- Zitat von: socke am 09.03.2020 12:55 ---Laut Personalabteilung kann man da nix machen, da kein Studium, mit Verweis auf 01.01.2021, da geht dann ggf. was.
--- End quote ---
Bullshit! Verblödete oder unfähige oder lügende PA.
Du kannst die E13 Tätigkeiten übertragen bekommen, egal welchen Abschluss du hast.
Erhälst aber ggfls. nur das Entgelt der EG12.
Spid:
Der Schilderung des TE ist derlei nicht zu entnehmen. Nicht sinnentleert gekürzt lautet das Zitat: „Mein Vorgesetzter hat bereits mit der Personalabteilung gesprochen und einen Höhergruppierungsantrag gestellt, jedoch nicht für meine neuen Tätigkeiten, sondern eher wegen Endstufe 6 der E10… hab noch paar Jahre zu arbeiten. Laut Personalabteilung kann man da nix machen, da kein Studium, mit Verweis auf 01.01.2021, da geht dann ggf. was.“ Es geht dabei also überhaupt nicht um die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, sondern um die bisherige - und diese führt, zumindest nach Meinung des AG, zur Eingruppierung in E10, möglicherweise wegen des fehlenden Studiums.
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 09.03.2020 14:27 ---Der Schilderung des TE ist derlei nicht zu entnehmen. Nicht sinnentleert gekürzt lautet das Zitat: „Mein Vorgesetzter hat bereits mit der Personalabteilung gesprochen und einen Höhergruppierungsantrag gestellt, jedoch nicht für meine neuen Tätigkeiten, sondern eher wegen Endstufe 6 der E10… hab noch paar Jahre zu arbeiten. Laut Personalabteilung kann man da nix machen, da kein Studium, mit Verweis auf 01.01.2021, da geht dann ggf. was.“ Es geht dabei also überhaupt nicht um die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, sondern um die bisherige - und diese führt, zumindest nach Meinung des AG, zur Eingruppierung in E10, möglicherweise wegen des fehlenden Studiums.
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Fehlendes Studium ist kein Hinderungsgrunds für mehr als E10, egal ob alt neu oder sonstwas.
Aussage da geht nichts wg. fehlendes Studium = Bullshit
da ist mir der ist der SV egal. Die Aussage ist Bullshit.
Wenn sie gesagt haben da geht nichts, weil die Tätigkeiten keine sind wo man ein Studium braucht, dann ist die Aussage kein Bullshit.
Spid:
Wenn es sich um eine auszuübende Tätigkeit handelt, die die Tätigkeitsmerkmale der E11 erfüllt und der TE die Voraussetzung in der Person nicht erfüllt und auch kein sonstiger Beschäftigter ist, wovon angesichts der Sachverhaltsschilderung auszugehen ist, ist die Aussage der Personalabteilung doch völlig korrekt: das fehlende Studium steht einer höheren Eingruppierung - jener in E11 - im Sachverhalt entgegen und es ist möglich, daß sich zum 01.01.21 daran etwas ändert.
socke:
--- Zitat von: Spid am 09.03.2020 14:27 ---Der Schilderung des TE ist derlei nicht zu entnehmen. Nicht sinnentleert gekürzt lautet das Zitat: „Mein Vorgesetzter hat bereits mit der Personalabteilung gesprochen und einen Höhergruppierungsantrag gestellt, jedoch nicht für meine neuen Tätigkeiten, sondern eher wegen Endstufe 6 der E10… hab noch paar Jahre zu arbeiten. Laut Personalabteilung kann man da nix machen, da kein Studium, mit Verweis auf 01.01.2021, da geht dann ggf. was.“ Es geht dabei also überhaupt nicht um die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, sondern um die bisherige - und diese führt, zumindest nach Meinung des AG, zur Eingruppierung in E10, möglicherweise wegen des fehlenden Studiums.
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Naja, es wurden die höherwärtigen Tätigkeiten ggf. dem AG noch nicht genannt, aber Sie werden von mir ausgeführt und ab 01.04 nur von mir. Das muss ich auch nicht nachweisen, da die Tätigkeiten bei einer anderen Abteilung im Haus, als interne Dienstleistung, ausgeführt werden und der Chef dieser Abteilung zahlt die E13 auch, weil die Stelle vor 6 Jahren auch danach bewertet wurde. Ich muss jetzt beispielsweise auch IT Systeme nach europäischen Standards qualifizieren. Bitte nicht falsch verstehen, ich will mich einfach rechtlich absichern. Nicht das ich was verbocke , die Abteilung ggf. ihre Zulassung verliert und ich offiziell das gar nicht machen durfte.
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