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Kurzarbeit im öD
Leppy:
Hallo liebe Foristen,
ich würde ganz gern mal Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören:
Ich bin im reinen öffentlichen Dienst tätig, werde gemäß TVÖD SuE bezahlt.
Die Verhandlungen zur Kurzarbeit habe ich verfolgt. Wenn ich es richtig verstanden habe wurde mit dem VKA am 02.04 ein Eckpunktepapier auf den Weg gebracht mit einer Erklärungsfrist bis zum 15. April.
Hier ist KEINE Kurzarbeit für den Sozial- und Erziehungsdienst vorgesehen. Bis zur Unterzeichnung findet keine Anwendung heisst es ferner.
Nun haben die Mitarbeiter unseres öffentlichen Trägers, inklusive mir, heute am Freitag ca. 13 Uhr eine Betriebsvereinbarung per E-Mail übersandt bekommen, welche die Kurzarbeit per sofort regeln soll.
Diese Vereinbarung ist vom 01.04 und gültig bis zum 31.04.
Die Aufstockung beträgt demnach für:
EG S2 bis S4 bzw EG 2 bis EG 7 von gesetzlich 60% auf 83%, mit Kind/ern von 67% auf 90%
und EG S7 bis S18 bzw. EG 8 bis EG 15Ü von gesetzlich 60% auf 78%, mit Kind/ern von 67% auf 85%.
Nun meine Frage, hat diese Betriebsvereinbarung eine Gültigkeit bzw. verliert sie diese sobald der VKA den neuen Tarifvertrag frei gibt?
Unser Betriebsrat und die Verwaltung sind ebenfalls seit heute Freitag, 13 Uhr im Urlaub, so dass hier keine Nachfrage möglich war.
Ist das nicht irgendwie seltsam? Bundesland ist Niedersachen.
Spid:
--- Zitat von: Spid am 03.04.2020 07:30 ---Wenn eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden kann, handelt es sich um einen AG in privater Rechtsform und somit nicht um öD.
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Leppy:
--- Zitat von: Spid am 03.04.2020 16:57 ---
--- Zitat von: Spid am 03.04.2020 07:30 ---Wenn eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden kann, handelt es sich um einen AG in privater Rechtsform und somit nicht um öD.
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Doch, wir sind reiner öffentlicher Dienst, das wundert mich ja. Wurde mal in den 70ern so gemacht , und dann nie wieder rückgängig, weil zu teuer.
Kryne:
Dann gilt diese "Betriebsvereinbarung" nicht.
Vereinbarung würde ja auch bedeuten, dass etwas vereinbart wurde, da gehören immer zwei Seiten dazu. Mit wem hat der AG das denn vereinbart ? Hat euer Personalrat einfach zugestimmt oder wie ? Wenn ja, warum ?
Hast du irgendetwas unterschrieben ?
Spid:
--- Zitat von: Leppy am 03.04.2020 17:01 ---
--- Zitat von: Spid am 03.04.2020 16:57 ---
--- Zitat von: Spid am 03.04.2020 07:30 ---Wenn eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden kann, handelt es sich um einen AG in privater Rechtsform und somit nicht um öD.
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Doch, wir sind reiner öffentlicher Dienst, das wundert mich ja. Wurde mal in den 70ern so gemacht , und dann nie wieder rückgängig, weil zu teuer.
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ÖD sind nur AG in öffentlicher Rechtsform. Dort gibt es dann einen PR, mit dem Dienstvereinbarungen geschlossen werden können. Wenn Betriebsvereinbarungen geschlossen werden können, gibt es einen Betriebsrat - und den gibt es nur bei AG in privater Rechtsform. AG in privater Rechtsform sind nicht öD.
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