Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kurzarbeit im öD
Spid:
Inwiefern sollte der Absolvent einer öffentlichen Hochschule ein grundsätzlich höheres Niveau bieten als jener einer privaten Hochschule? Oder war das öD-bezogen und der Sperrholzklassenabsolvent hat schon während des Studiums Mangel und Entbehrungen des öD kennengelernt?
Leppy:
Ich habe auch die verpflichtende VBL. Die ist dann also nicht nur für den öffentlichen Dienst?
Spid:
Richtig. Gem. §19 Abs. 2 lit. c) und e) der Satzung der VBL steht sie auch AG in privater Rechtsform offen.
Leppy:
--- Zitat von: Spid am 03.04.2020 18:18 ---Richtig. Gem. §19 Abs. 2 lit. c) und e) der Satzung der VBL steht sie auch AG in privater Rechtsform offen.
--- End quote ---
Aber Voraussetzung ist doch hier, dass der Arbeitgeber das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes in vollem Umfang oder ein Tarifrecht wesentlich gleichen Inhalts anwendet.
Widerspricht das nicht meiner oben genannten Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit?
Spid:
Nein. Das steht in keinem Zusammenhang zueinander.
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