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Kurzarbeit im öD
Oberhausen1989:
Moin zusammen!
Ich weiß nicht ob auf 16 Seiten die Frage schon gestellt worden ist, daher mich bitte nicht steinigen...
Bei uns im Fachbereich stellen sich einige die Frage, ob hier auch Kurzarbeit greifen könnte. Wir befinden uns derzeit zu 90% im Home Office und 10% im Büro (um neue Arbeit zu holen).
Aktuell ist es in unserem Bereich noch "ruhig". Jedoch folgen ab Mitte April wieder massig Folge- u. Neuanträge in verschiedenen Schulischen Bereichen (Schoko-Ticket, BaföG usw.) Daher wäre genug Arbeit für uns da die im Home Office erledigt werden könnten.
Daher würden wir gerne wissen, ob Kurzarbeiter-Geld für alle Bereiche pauschal herangezogen wird oder wird im einzelnen geschaut, ob noch gearbeitet werden kann?
Danke
Oberhausen1989
Spid:
Derzeit ist Kurzarbeit im eigentlichen Sinne bei Geltung des TVÖD nur aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarung möglich. Möglicherweise gibt es demnächst eine tarifliche Regelung, die Kurzarbeit durch kollektive Vereinbarung ermöglicht.
Kat:
Kurzarbeit kommt doch auch nur zum Tragen, wenn es wenig Arbeit gibt und nicht wenn es mehr gibt. Außerdem soll die Kernverwaltung aus der Regelung ausgenommen werden, eben weil es bei ihr unwahrscheinlich ist, daß es jemals zu Kurzarbeit kommt. Gerade aus den von Dir genannten Gründen, daß es mehr als weniger Anträge gibt.
WasDennNun:
Und ein AG kann - weil er versagt hat (hier Home Office bereitstellen) - sicherlich auch nicht Kurzarbeit machen lassen.
2strong:
Für den Bereich der Kernverwaltung und den SuE-Bereich gilt der Tarif, der derzeit beraten wird, ohnehin nicht. Und ob er überhaupt in Kraft tritt, ist ja noch ungewiss.
Für Zuwendungsempfänger des Bundes kommt er jedenfalls schon mal nicht zur Anwendung.
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