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Kurzarbeit im öD

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Kaiser80:

--- Zitat von: Keeper83 am 24.03.2020 08:47 ---
Naja, also wir sind ganz schön am rotieren um den Kanalbetrieb, Pumpstationen und die Kläranlage am laufen zu halten in der derzeitigen Situation. Die meisten denken ja immer nur über Versorgungssicherheit nach. Entsorgung ist aber auch nicht ganz unwichtig. Das merkt man spätestens, wenn der Druck aufs Knöpfchen nicht mehr zum gewünschten Ergebenis führt, oder die ersten Videos auftauchen wo ungeklärte Abwässer in die Gewässer geleitet werden.
Am oberen Ende steht da auch der ein oder andere Bauingenieur in der Verantwortung.

Edit: Ob das reicht um genehmigten Urlaub zu streichen entzieht sich natürlich meiner Kenntnis.

--- End quote ---
Hier in NRW bereitet man sich grad die Notkasernierung des Personals für bis zu 14 Tage auf den Kläranlagen vor. (Feldbetten, Nahrungsmittelreserve und natürlich Klopapier...)

Spid:

--- Zitat von: Keeper83 am 24.03.2020 08:47 ---
--- Zitat von: Spid am 23.03.2020 08:55 ---Ich sehe nicht, daß die derzeitige Situation als Grund dafür herhalten könnte, einem BauIng im öD seinen genehmigten Urlaub zu widerrufen - oder war er noch nicht genehmigt?

--- End quote ---

Naja, also wir sind ganz schön am rotieren um den Kanalbetrieb, Pumpstationen und die Kläranlage am laufen zu halten in der derzeitigen Situation. Die meisten denken ja immer nur über Versorgungssicherheit nach. Entsorgung ist aber auch nicht ganz unwichtig. Das merkt man spätestens, wenn der Druck aufs Knöpfchen nicht mehr zum gewünschten Ergebenis führt, oder die ersten Videos auftauchen wo ungeklärte Abwässer in die Gewässer geleitet werden.
Am oberen Ende steht da auch der ein oder andere Bauingenieur in der Verantwortung.

Edit: Ob das reicht um genehmigten Urlaub zu streichen entzieht sich natürlich meiner Kenntnis.

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Ich sehe da keinen hinreichenden Grund - oder sind derzeit durch Corona so viele BauIng erkrankt? Eine grundsätzliche personelle Minderausstattung wäre ein betrieblicher Grund, aber kein dringender betrieblicher Grund - und letzterer wäre erforderlich.

Keeper83:

--- Zitat von: Spid am 24.03.2020 09:19 ---
--- Zitat von: Keeper83 am 24.03.2020 08:47 ---
--- Zitat von: Spid am 23.03.2020 08:55 ---Ich sehe nicht, daß die derzeitige Situation als Grund dafür herhalten könnte, einem BauIng im öD seinen genehmigten Urlaub zu widerrufen - oder war er noch nicht genehmigt?

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Naja, also wir sind ganz schön am rotieren um den Kanalbetrieb, Pumpstationen und die Kläranlage am laufen zu halten in der derzeitigen Situation. Die meisten denken ja immer nur über Versorgungssicherheit nach. Entsorgung ist aber auch nicht ganz unwichtig. Das merkt man spätestens, wenn der Druck aufs Knöpfchen nicht mehr zum gewünschten Ergebenis führt, oder die ersten Videos auftauchen wo ungeklärte Abwässer in die Gewässer geleitet werden.
Am oberen Ende steht da auch der ein oder andere Bauingenieur in der Verantwortung.

Edit: Ob das reicht um genehmigten Urlaub zu streichen entzieht sich natürlich meiner Kenntnis.

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Ich sehe da keinen hinreichenden Grund - oder sind derzeit durch Corona so viele BauIng erkrankt? Eine grundsätzliche personelle Minderausstattung wäre ein betrieblicher Grund, aber kein dringender betrieblicher Grund - und letzterer wäre erforderlich.

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Man muss ja nicht mal erkrankt sein zur Zeit. Kontakt zu einem Infizierten oder Rückkehr aus einem Risikogebiet = 14 Tage Quarantäne = Ausfall.
Der zuständige Bauingeneiur für die KA hat natürlch einen adäquaten Vertreter. Fallen beide aus. Einer Urlaub, einer Krank oder in Quarantäne, würde der normale KA Betrieb natürlich trotzdem weiterlaufen können. Zur Not übernimmt enstprechend anfallende Aufgaben ein fachfremder Bauingenieur aus dem Bereich Tiefbau.
Ob das in einer Krisensituation wie dieser funktionieren würde, lass ich mal dahingestellt. 

Schwammerl:
Folgender Sachverhalt: AG ist eine GmbH. Die fünf Gesellschafter sind ausschließlich Kommunen. Ein Teil der Mitarbeiter (Angestelle im öffentlichen Dienst) wurden vor mehreren Jahren von den Kommunen mittels Betriebsübergang in die GmbH übergeleitet. Nun will der AG wegen "Corona" für alle Mitarbeiter Kurzarbeit beantragen.

Ich bin der Meinung, dass der AG Kurzarbeit nur für die Mitarbeiter mit GmbH-Vertrag beantragen kann, nicht jedoch für die Mitarbeiter mit TVÖD-Vertrag.

Der AG argumentiert dagegen mit der Begründung, die GmbH ordne sich für die betreffenden Mitarbeiter nur freiwillig den Vorgaben des TVÖD unter und Kurzarbeit gelte für alle Mitarbeiter. Ist dies korrekt?

Wäre mir sehr geholfen, wenn ich hier Rat bekommen könnte  :)

Spid:
Für Kurzarbeit bedarf es einer tarif- oder einzelvertraglichen Regelung.

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