Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kurzarbeit im öD
Schwammerl:
Eine Betriebsvereinbarung ist in Vorbereitung und soll die nächsten Tage unterschrieben werden. Die Frage ist jedoch, ist diese auch für die Mitarbeiter mit TVÖD-Vertrag gültig.
Der AG argumentiert die Anwendung des Tarifvertrags TVÖD sei von seiner Seite bei betreffenden Mitarbeitern nur freiwillig und die Kurzarbeit könne dann für alle gelten.
Kryne:
Auch wenn es hier durchaus sehr kompetente Leute gibt, wie z.B. Spid, wären deine Kollegen und du vermutlich besser beraten in Anbetracht der Lage mal gemeinsam bei einem echten Rechtsbeistand nachzufragen und euren Fall ganz konkret dort zu schildern.
Wenn es um 40% meines Gehaltes gehen würde, dann würde ich mich nicht auf ein Forum irgendeiner Art verlassen.
Solange gilt erstmal prinzipiell das ich nichts unterschreiben würde, was der AG mir aktuell vorlegt. Zu einer Vereinbarung gehören immer zwei Seiten.
Bastel:
--- Zitat von: Schwammerl am 24.03.2020 10:20 ---Eine Betriebsvereinbarung ist in Vorbereitung und soll die nächsten Tage unterschrieben werden.
--- End quote ---
Warum sollte der Betriebsrat sowas unterschreiben?
Schwammerl:
Vielen Dank!
Der AG hatte zugesagt, er würde die Differenz von 40% übernehmen, so dass jeder Mitarbeiter weiterhin 100% erhält. Gerade im Moment erhielt ich vom AG die Antwort, dass lt. Arbeitsagentur eine Aufstockung doch nicht möglich ist :(
Noch eine Frage: Auch wenn es im TVÖD keine Kurzarbeit gibt. Würde ich eine entsprechende Betriebsvereinbarung unterschreiben wäre Kurzarbeitergeld auch bei mir anwendbar?
Spid:
Betriebsvereinbarungen werden zwischen den Betriebsparteien - BR und AG - geschlossen. Sie wird also nicht von Dir unterschrieben. Es besteht kein Grund zur Annahme, daß eine Betriebsvereinbarung hinreichende Voraussetzung für Kurzarbeit wäre. Es bedarf einer tarif- oder einzelvertraglichen Vereinbarung.
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