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Kurzarbeit im öD

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dahofa:
Wäre denn die Ausrufung des Katastrophenfalls in Bayern ein Grund für die Widerrufung eines genehmigten Urlaubs?

WasDennNun:

--- Zitat von: Schwammerl am 24.03.2020 10:20 ---Eine Betriebsvereinbarung ist in Vorbereitung und soll die nächsten Tage unterschrieben werden. Die Frage ist jedoch, ist diese auch für die Mitarbeiter mit TVÖD-Vertrag gültig.

Der AG argumentiert die Anwendung des Tarifvertrags TVÖD sei von seiner Seite bei betreffenden Mitarbeitern nur freiwillig und die Kurzarbeit könne dann für alle gelten.

--- End quote ---
Freiwillig möglicherweise, aber deswegen ist er wahrscheinlich ja trotzdem Teil der einzelvertraglichen Regelung. Und die kann man nicht einseitig ändern.
Der AG kann natürlich zukünftig so etwas wie Kurzarbeit bei neuen AVs einbauen, aber jetzt wohl eher zu spät.
Ansonsten kann ich nur @Kryne bepflichten, da solltet ihr flugs den Gang zum Rechtsanwalt machen.

Allerdings, kann natürlich der AG die GmbH an die Wand fahren und pleite gehen lassen.
Und dann eine neue Gründen die dann mit anderen Bedingungen daher kommt.

Spid:
Wenn der betreffende AN im KatS tätig ist, sicherlich - ansonsten sehe ich da keinen Zusammenhang.

Schwammerl:

--- Zitat von: WasDennNun am 24.03.2020 12:11 ---
--- Zitat von: Schwammerl am 24.03.2020 10:20 ---Eine Betriebsvereinbarung ist in Vorbereitung und soll die nächsten Tage unterschrieben werden. Die Frage ist jedoch, ist diese auch für die Mitarbeiter mit TVÖD-Vertrag gültig.

Der AG argumentiert die Anwendung des Tarifvertrags TVÖD sei von seiner Seite bei betreffenden Mitarbeitern nur freiwillig und die Kurzarbeit könne dann für alle gelten.

--- End quote ---
Freiwillig möglicherweise, aber deswegen ist er wahrscheinlich ja trotzdem Teil der einzelvertraglichen Regelung. Und die kann man nicht einseitig ändern.
Der AG kann natürlich zukünftig so etwas wie Kurzarbeit bei neuen AVs einbauen, aber jetzt wohl eher zu spät.
Ansonsten kann ich nur @Kryne bepflichten, da solltet ihr flugs den Gang zum Rechtsanwalt machen.

Allerdings, kann natürlich der AG die GmbH an die Wand fahren und pleite gehen lassen.
Und dann eine neue Gründen die dann mit anderen Bedingungen daher kommt.

--- End quote ---

Nun ja, Gesellschafter sind die Kommunen und im Falle der Insolvenz fallen die Mitarbeiter mit TVÖD-Vertrag wieder zurück zu ihrem jeweiligen Dienstherrn, sprich der jeweiligen Kommune.

Für die Mitarbeiter mit GmbH-Vertrag wird das natürlich nicht der Fall sein. Aber ich denke nicht, dass die Kommunen die Firma fallen lassen werden. Nur Vermutungen, aber ich hoffe, dass ich damit richtig liege.

Noch eine Anmerkung: Die Mitarbeiter mit TVÖD-Vertrag haben ihren alten Vertrag und hinzu kommt der damalige Überleitungsvertrag. Einen zusätzlichen Einzelvertrag je Mitarbeiter gibt es hier nicht.

Aber ich denke, der Gang zum Rechtsanwalt wird unumgänglich sein.

WasDennNun:

--- Zitat von: Schwammerl am 24.03.2020 12:34 ---Nun ja, Gesellschafter sind die Kommunen und im Falle der Insolvenz fallen die Mitarbeiter mit TVÖD-Vertrag wieder zurück zu ihrem jeweiligen Dienstherrn, sprich der jeweiligen Kommune.

--- End quote ---
Und da dann für diese nichts mehr zu tun gibt, bekommen die ebenfalls betriebsbedingte Kündigungen.
Nicht sehr wahrscheinlich, aber denkbar.

--- Zitat ---Für die Mitarbeiter mit GmbH-Vertrag wird das natürlich nicht der Fall sein. Aber ich denke nicht, dass die Kommunen die Firma fallen lassen werden. Nur Vermutungen, aber ich hoffe, dass ich damit richtig liege.

--- End quote ---
Nein, die lässt ja nicht die Firma fallen, sondern geht mit ihr in die Insolvenz, da Personalkosten zu hoch, wg. kein Kurzarbeitergeld.
Und dann werden die Würfel neu gemischt und es gibt für alle neue Verträge.
Nicht sehr wahrscheinlich, aber denkbar.

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