Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kinderbetreuung in Zeiten von Corona / Schul- Kigaausfall
Spid:
Ein Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht unter den geschilderten Rahmenbedingungen grundsätzlich nicht, er bestünde auch dann nicht, wenn der AG keine Betreuung stellte.
werop:
Ist der Betrieb (edit: einer Kinderbetreuungseinrichtung) nicht grundsätzlich untersagt und nur in Ausnahmefälle (systemrelevante Bereiche) zulässig?
enemenebuh:
Naja...es soll doch Einzelfallentscheidungen geben. Die Voraussetzungen sind alle gegeben. Das mit der betrieblichen Betreuung ist für die Kinder nicht zumutbar. Von meinen Meistern und Betriebsleitung habe ich das Ok. Zumal es ja auch vom Gesetzgeber jetzt geregelt wurde das man bei 67% Gehalt Zuhause bleiben kann, sich der AG das dann vom Staat zurückholen kann. Oder verstehe ich das falsch und der ÖD kocht sein eigenes Süppchen?
Spid:
Ja, das verstehst Du falsch.
Lars73:
--- Zitat von: Lars73 am 17.03.2020 12:27 ---Eventuell weil man davon ausgeht, dass in der Osterwoche viele Einrichtungen sowieso geschlossen wären. Ja nach Situation wird man sicherlich prüfen ob es später ergänzende Regelungen gibt oder die Regelung verlängert wird.
--- End quote ---
Der Bund hat für seinen Bereich nun eine neue Regelung getroffen über den 9. April 2020 hinaus.
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2020/RdSchr_20200407.html
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