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Kinderbetreuung in Zeiten von Corona / Schul- Kigaausfall

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Schokobon:
Ob Home-Office Sinn macht kommt bestimmt auch auf das Alter bzw. den Charakter der gleichzeitig zu betreuenden Kinder an.

WasDennNun:

--- Zitat von: BAT am 19.03.2020 14:28 --- Also mal ein bisschen zusammen reißen.

--- End quote ---
Richtig! Früher wurden kleine Kinder halt mal für ein paar Stündchen ins Bett (das mit den Gittern) gelegt und man hat den Haushalt gemacht. Jetzt kann man das nicht mehr.
Heute würde TV und PS4 dafür herhalten. Das will man nicht unbedingt.

Von daher kann ich Keeper verstehen, dass man nicht Kids beaufsichtigen und arbeiten parallel machen kann.

Alternative @Keeper: einfach dann arbeiten, wenn der Partner von seiner Arbeit zurück ist und die Kinder beaufsichtigen kann.
Ist dann halt mal außerhalb der üblichen Bürozeit und man hat nicht das schlechte Gefühl....

Sonnenblume2019:
Hallo Ihr Lieben,

Ich benötige Eure Hilfe und Euren Input.
 Folgende Situation hat sich in den letzte Tagen aufgrund der aktuellen Situation ergeben.

Derzeit ist unsere Kindertageseinrichtung als Notbetreuung geöffnet. Derzeit sind ca. 6 Kinder täglich da, vom Personal sind wir durchschnittlich 6 Erzieher. Nun haben wir vom Arbeitgeber die Aufforderung erhalten, zusätzlichen Urlaub zu nehmen und jede Woche, je nach wöchentlichen Arbeitsstundenzahl, bis zu - 5 Stunden die WOche aufzubauen.

Auch wenn Wir ein Freier Träger sind (Bezahlung nach TVÖD) gibt es irgendwelche Gesetzlichen Grundlagen die wir heranziehen können?

Spid:
Gibt es eine Betriebsvereinbarung oder eine einzelvertragliche Vereinbarung für ein Arbeitszeitkonto, das es dem AG erlaubt, Minusstunden einseitig aufzubauen? Wenn nicht, geht Unterbeschäftigung zu Lasten des AG. Sofern nicht mit einem hinreichenden Vorlauf Betriebsferien angekündigt worden sind, ist der Wunsch des AN für die Lage des Urlaubs maßgeblich. Betriebsstörungen gehen zu Lasten der AG.

enemenebuh:
Bei uns hat sich jetzt auch was ergeben.
Wir bekommen für unsere beiden Kinder auch keine Betreuung. Ich habe jetzt einen Antrag auf Freistellung bei Eg Fortzahlung formlos beantragt. Da unsere Kommune für die Mitarbeiter eine Kinderbetreuung eingerichtet hat, verfällt der Anspruch auf bezahlte Freistellung.es steht mir frei, Stunden oder Urlaub zu nehmen. Grundsätzlich ist es eine gute Lösung. Aber die große und die kleine (6 & 2) ohne Eingewöhnung in eine neue Umgebung zu stecken...keine gute Idee. Zumal ich einen Weg von 40 km Autfahrt zur Arbeit habe. Da müssten die beiden morgens kurz vor 6 raus und wären erst um 17 Uhr daheim. Kann der Arbeitgeber mir, nur auf Grund sichergestellter Betreuung für die Mitarbeiter, bezahlte Freistellung verwahren?

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