Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Kinderbetreuung in Zeiten von Corona / Schul- Kigaausfall

<< < (15/33) > >>

Spid:
Dann gilt das bisher ausgeführte: alle Fälle des §616 BGB sind in Abs. 1 abschließend geregelt und „sonstige dringende Fälle“ können nur solche sein, die nicht in den Absätzen 1 und 2 geregelt sind. Eine bezahlte Freistellung kann mithin nicht unter Verweis auf die genannte Norm erfolgen. Der AG könnte bestenfalls eine übertarifliche Anwendung des Norminhalts dem AN anbieten - sofern ihm übertarifliche Regelungen nicht untersagt sind.

Lars73:

--- Zitat von: Lars73 am 16.03.2020 11:47 ---Für den Bund bin ich einigermaßen optimistisch, dass es noch eine übertarifliche Regelung analog zu Hochwasser- und Schneekatastrophen geben wird.

--- End quote ---

Hier die Regelung des Bundes:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2020/RdSchr_20200316.html

mumble:
Von unserem Bürgermeister wurde das Schreiben des Bayerischen Staatsministerium über Dienst- bzw. arbeitsrechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus für unsere Kommune auch für verbindlich erklärt.
Dabei dürfen Beschäftigte bis zu 10 Tage zur Betreuung ihrer Kinder zu Hause bleiben. Die Zeit muss nicht eingearbeitet werden.

Kaiser80:

--- Zitat von: Lars73 am 17.03.2020 08:29 ---
--- Zitat von: Lars73 am 16.03.2020 11:47 ---Für den Bund bin ich einigermaßen optimistisch, dass es noch eine übertarifliche Regelung analog zu Hochwasser- und Schneekatastrophen geben wird.

--- End quote ---

Hier die Regelung des Bundes:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2020/RdSchr_20200316.html

--- End quote ---

Warum 09.04.? Die meisten Einrichtungen sind doch bis 19.04. geschlossen.

Lars73:
Eventuell weil man davon ausgeht, dass in der Osterwoche viele Einrichtungen sowieso geschlossen wären. Ja nach Situation wird man sicherlich prüfen ob es später ergänzende Regelungen gibt oder die Regelung verlängert wird.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version