Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kinderbetreuung in Zeiten von Corona / Schul- Kigaausfall
Isie:
Dann viel Spaß beim Verorten im Deliktsaufbau.
Kaiser80:
Unsere Kommune hat mitgeteilt, dass für die, die Kinder zu betreuen haben §29 Abs. 3 TVÖD zur Anwendung kommt.
Kat:
Ich finde da nichts, was das rechtfertigt.
Spid:
--- Zitat von: Kaiser80 am 17.03.2020 06:43 ---Unsere Kommune hat mitgeteilt, dass für die, die Kinder zu betreuen haben §29 Abs. 3 TVÖD zur Anwendung kommt.
--- End quote ---
Satz 1 oder Satz 2? Gegen letzteres ist nämlich nichts einzuwenden...
Kaiser80:
Unter Fortzahlung des Entgelts... mithin kann er nur Satz 1 gemeint haben...
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version