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Kinderbetreuung in Zeiten von Corona / Schul- Kigaausfall

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Isie:
Dann viel Spaß beim Verorten im Deliktsaufbau.

Kaiser80:
Unsere Kommune hat mitgeteilt, dass für die, die Kinder zu betreuen haben §29 Abs. 3 TVÖD zur Anwendung kommt.

Kat:
Ich finde da nichts, was das rechtfertigt.

Spid:

--- Zitat von: Kaiser80 am 17.03.2020 06:43 ---Unsere Kommune hat mitgeteilt, dass für die, die Kinder zu betreuen haben §29 Abs. 3 TVÖD zur Anwendung kommt.

--- End quote ---

Satz 1 oder Satz 2? Gegen letzteres ist nämlich nichts einzuwenden...

Kaiser80:
Unter Fortzahlung des Entgelts... mithin kann er nur Satz 1 gemeint haben...

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