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Kinderbetreuung in Zeiten von Corona / Schul- Kigaausfall
inter omnes:
--- Zitat von: Spid am 16.03.2020 19:43 ---Danke, ich bedarf keiner Literaturtipps zu Grundlagenwissen
--- End quote ---
Wer die Schuldtheorie auf Vorsatzebene einbringt, legt dies aber doch nahe.
Was in dem Aufsatz steht ist auch keineswegs falsch; du weißt es offensichtlich nur nicht im deutschen Deliktsaufbau zu verorten, was deine bisherigen Ausführungen sehr deutlich machen.
Texter:
shots fired
Spid:
Das kannst Du gerne glauben, wenn es Dich glücklich macht. Es ändert aber nichts daran, daß die Schuldtheorie Ursache der Rechtsprechungspraxis ist, die den Vorsatz eben aus den genannten Gründen unterstellt, auch wenn die Pflichtverletzung - nicht die Handlung, aus der sie besteht - fahrlässig erfolgt, weil der Täter sich ihrer nicht bewußt ist. Sie wirkt als Denkmuster mithin in der Rechtsprechungspraxis eben sehr wohl in den Bereich der Feststellung der TBM und nicht bloß auf die Schuldfrage.
Isie:
Ach so, dann ist ja alles klar. Dann können wir nach diesem kleinen Ausflug ja zum Thema zurückkehren.
Kaiser80:
--- Zitat von: Isie am 16.03.2020 20:24 ---Ach so, dann ist ja alles klar. Dann können wir nach diesem kleinen Ausflug ja zum Thema zurückkehren.
--- End quote ---
Das ist kein Ausflug, sondern Basis. Ist doch wohl ein Irrglaube zu hoffen, dass wir solche Fälle auf kurz oder lang nicht auf den Tisch bekommen.
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