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Eingruppierung SGL Widerspruch

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Kaiser80:
Ohne Spass, das sit doch in vielen Kommunen Standard/buisness as usual.

WasDennNun:
Ohne Spaß, ich finde es verständlich, wenn man dadurch die Besten auf die Stelle bekommt, weil die gewisse Gehaltsvorstellungen haben.
Ich finde es befremdlich wenn man dadurch Geld raus schmeißt.

sr4711:

--- Zitat von: Kaiser80 am 17.03.2020 12:28 ---Ohne Spass, das sit doch in vielen Kommunen Standard/buisness as usual.

--- End quote ---

Auch beim Bund.

Fragmon:
Nein es hängen hier organisatorische Entscheidungen dran. Die Person vertritt die Behörde nach außen in fachlichen Themen. Die Beteiligten in den Gremien "unterhalten" sich aber nicht mit Personen mit  FH Abschluss (Theorie und Praxis).

Mein Ansatz ist, wenn es seitens der Leitung vorgegeben wird, den Arbeitsplatz auf die Wertigkeit abzustimmen. Dadurch müssen Aufgaben verlagert werden oder Entscheidung vom RL delegiert werden.
Maxime:
Die Tätigkeitsbeschreibung soll auch die Wirklichkeit abbilden. Nach Rücksprache mit dem Vorgesetzen bestätigt er die Ableitung von Grundsätzen auch. Das war mir aber nicht bewusst, da es nicht angegeben war. RLs nehmen sich leider nicht viel Zeit für die Erstellung und Verbalisierung von Arbeitsplätzen.

Der Bewerter nimmt nur das was vorliegt und trifft eine Rechtsmeinung. Wenn der Vorgesetzte die Hälfte nicht detailliert auflistet, weil er nicht weiß, dass das entscheidungserheblich ist, kommt es zu Verwerfungen.

Organisator:

--- Zitat von: WasDennNun am 17.03.2020 12:39 ---Ohne Spaß, ich finde es verständlich, wenn man dadurch die Besten auf die Stelle bekommt, weil die gewisse Gehaltsvorstellungen haben.
Ich finde es befremdlich wenn man dadurch Geld raus schmeißt.

--- End quote ---

Wenn man in aufbauorganisatorischen Strukturen denken will, wäre zunächst durch eine Personalbedarfserhebung festzulegen, welche Wertigkeit die Stelle(n) hat und dann im Anschluss entsprechend zu besetzen. Nur eine eine bestimmte Wertigkeit da ist, die Tätigkeit auf Biegen und Brechen anzupassen ist nicht zweckmäßig.

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