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Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?
Spid:
Der AG zahlt ja während der Quarantäne ohnehin kein Entgelt, mithin kann er auch nichts kürzen.
BAT:
--- Zitat von: Spid am 14.07.2020 17:48 ---Der AG zahlt ja während der Quarantäne ohnehin kein Entgelt, mithin kann er auch nichts kürzen.
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Die Entschädigung nach dem IFSG wurde mit gleicher Post ebenso bereits im Vorhinein für diese Fälle ausgeschlossen.
Exekutor:
--- Zitat von: Spid am 14.07.2020 17:48 ---Der AG zahlt ja während der Quarantäne ohnehin kein Entgelt, mithin kann er auch nichts kürzen.
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Und wer zahlt die Beträge nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz? Der Weihnachtsmann? Der Osterhase? Der Nicolaus?
Spid:
--- Zitat von: Exekutor am 14.07.2020 17:52 ---
--- Zitat von: Spid am 14.07.2020 17:48 ---Der AG zahlt ja während der Quarantäne ohnehin kein Entgelt, mithin kann er auch nichts kürzen.
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Und wer zahlt die Beträge nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz? Der Weihnachtsmann? Der Osterhase? Der Nicolaus?
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Inwiefern fielen die an? Es geht um den Regelungsgegenstand von §56 IFSG. Na, glänzt Du mal wieder mit völliger Ahnungslosigkeit?
Spid:
--- Zitat von: BAT am 14.07.2020 17:51 ---
--- Zitat von: Spid am 14.07.2020 17:48 ---Der AG zahlt ja während der Quarantäne ohnehin kein Entgelt, mithin kann er auch nichts kürzen.
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Die Entschädigung nach dem IFSG wurde mit gleicher Post ebenso bereits im Vorhinein für diese Fälle ausgeschlossen.
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Inwiefern stünde dem AG dabei eine Entscheidung zu?
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