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Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?

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Spid:
Der AG zahlt ja während der Quarantäne ohnehin kein Entgelt, mithin kann er auch nichts kürzen.

BAT:

--- Zitat von: Spid am 14.07.2020 17:48 ---Der AG zahlt ja während der Quarantäne ohnehin kein Entgelt, mithin kann er auch nichts kürzen.

--- End quote ---

Die Entschädigung nach dem IFSG wurde mit gleicher Post ebenso bereits im Vorhinein für diese Fälle ausgeschlossen.

Exekutor:

--- Zitat von: Spid am 14.07.2020 17:48 ---Der AG zahlt ja während der Quarantäne ohnehin kein Entgelt, mithin kann er auch nichts kürzen.

--- End quote ---

Und wer zahlt die Beträge nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz? Der Weihnachtsmann? Der Osterhase? Der Nicolaus?

Spid:

--- Zitat von: Exekutor am 14.07.2020 17:52 ---
--- Zitat von: Spid am 14.07.2020 17:48 ---Der AG zahlt ja während der Quarantäne ohnehin kein Entgelt, mithin kann er auch nichts kürzen.

--- End quote ---

Und wer zahlt die Beträge nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz? Der Weihnachtsmann? Der Osterhase? Der Nicolaus?

--- End quote ---

Inwiefern fielen die an? Es geht um den Regelungsgegenstand von §56 IFSG. Na, glänzt Du mal wieder mit völliger Ahnungslosigkeit?

Spid:

--- Zitat von: BAT am 14.07.2020 17:51 ---
--- Zitat von: Spid am 14.07.2020 17:48 ---Der AG zahlt ja während der Quarantäne ohnehin kein Entgelt, mithin kann er auch nichts kürzen.

--- End quote ---

Die Entschädigung nach dem IFSG wurde mit gleicher Post ebenso bereits im Vorhinein für diese Fälle ausgeschlossen.

--- End quote ---

Inwiefern stünde dem AG dabei eine Entscheidung zu?

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