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Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?

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RsQ:

--- Zitat von: BAT am 14.07.2020 17:40 ---Wer eine Reise durchführt, bei der ein Risikogebiet tangiert wird, ...

--- End quote ---

Ohne jetzt das RKI zu bemühen: Wo sind denn aktuell "Risikogebiete"? Ich dachte, nach den früh definierten (Italien, Spanien, ...) hat man das irgendwann sein gelassen, weil es überall ein gewisses Risiko gibt ...?

BAT:

--- Zitat von: Spid am 14.07.2020 17:57 ---

Inwiefern stünde dem AG dabei eine Entscheidung zu?

--- End quote ---

Weil der AG und die Behörde mit der Entscheidungsgewalt zu Entschädigungen nach IFSG ein und derselbe sind.

RsQ: mein Urlaubsaufenhtalt Luxemburg steht nunmehr in einer Reihe mit Madagaskar und Surinam in Bezug auf Risikogebiete mit Quarantänepflicht ;) :P

Spid:

--- Zitat von: BAT am 14.07.2020 19:21 ---
--- Zitat von: Spid am 14.07.2020 17:57 ---

Inwiefern stünde dem AG dabei eine Entscheidung zu?

--- End quote ---

Weil der AG und die Behörde mit der Entscheidungsgewalt zu Entschädigungen nach IFSG ein und derselbe sind.

--- End quote ---

Was völlig unbeachtlich ist. Eine Gehaltskürzung ist nicht möglich, da kein Gehalt geschuldet ist. Die Entschädigung steht dem AN gegen den AG (als AG) zu, bis die mit ihm identische Behörde mittels Verwaltungsakt die Einzelfallentscheidung zur Entschädigung getroffen hat. Danach kann er - im Falle einer negativen Entscheidung - die überzahlte Entschädigungsvorleistung zurückfordern und ggfs. aufrechnen. Dann muß man sich mit der Behörde auseinandersetzen. Er kann nicht die Entscheidung treffen, nicht in Vorleistung zu gehen.

BAT:
Ich sehe deine Ausführungen genauso. Wieso hast du diese eigentlich gebracht? Eine Frage stand von meiner Seite nicht im Raum. Nur deine ständigen Fragen sind es ;)

Spid:
Du hast behauptet, dem AG stünde eine Entscheidung zu.

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