Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?
BAT:
--- Zitat von: Spid am 14.07.2020 20:06 ---Du hast behauptet, dem AG stünde eine Entscheidung zu.
--- End quote ---
Du hast , du hast, bäh bäh.
Junge, werd erwachsen. Es war und es ist keine Frage im Raume. Sondern eine Antwort auf die Frage "Wie hält es Eure Behörde damit" gegeben worden.
Nochmals geh spielen.
Spid:
Dein Rumgenöle ändert nichts an den Tatsachen - neben dem Umstand, daß es für mich und meine Äußerungen völlig unbeachtlich ist, ob Du Fragen stellst, Antworten gibst oder irgendwas im Raum steht.
WasDennNun:
--- Zitat von: RsQ am 14.07.2020 18:24 ---
--- Zitat von: BAT am 14.07.2020 17:40 ---Wer eine Reise durchführt, bei der ein Risikogebiet tangiert wird, ...
--- End quote ---
Ohne jetzt das RKI zu bemühen: Wo sind denn aktuell "Risikogebiete"? Ich dachte, nach den früh definierten (Italien, Spanien, ...) hat man das irgendwann sein gelassen, weil es überall ein gewisses Risiko gibt ...?
--- End quote ---
Da mußt du aber eben das RKI bemühen.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
WasDennNun:
--- Zitat von: BAT am 14.07.2020 17:40 ---Ola! Nächste Schelmerei unseres Arbeitgebers.
Wer eine Reise durchführt, bei der ein Risikogebiet tangiert wird, und daher in Quarantäne muss, hat für die Quarantänezeit Urlaub oder Stundenausgleich zu nehmen. Sollte so etwas nicht vorhanden sein, erfolgt eine entsprechende Gehaltskürzung.
Na läuft ja auch mit meinem nächsten Urlaub wieder super ;) :o
--- End quote ---
Das is doch klar geregelt, wenn man aufgrund von IFSG in Quarantäne muss, dann braucht der AG nichts zahlen und man bekommend eine Entschädigung auf Basis vom IFSG.
Allerdings kann dir die Entschädigung versagt werden, wenn du "selbstverschuldet" in Quarantäne kommst. (z.B. weil du vorher schon wusstest, dass du hinterher in Q. musst.)
Bei uns wird es ähnlich geregelt: Wer in Q. muss, der kann ZA, Urlaub, HomeOffice machen, oder kein Geld bekommen, sofern es selbstverschuldet ist. Er kann/soll es vorher mit dem AG absprechen welche Variante möglich ist.
Fraglich ist und bleibt ja hinterher, ob das IFSG rechtskonform ausgelegt wird und eine Berühren der Grenze von Luxemburg schon ausreicht um dich in Q. zu schicken.
Klingt eher nach Unverhältnismäßigkeit, die ein Gericht einkassier, insbesondere wenn man schon Antikörperträger ist.
Spid:
Bei der Entschädigung hat aber der AG in Vorleistung zu treten. Er zahlt sie aus und erhält sie behördlicherseits erstattet - oder auch nicht.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version