Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?

<< < (68/77) > >>

Exekutor:

--- Zitat von: Spid am 14.07.2020 17:57 ---
--- Zitat von: Exekutor am 14.07.2020 17:52 ---
--- Zitat von: Spid am 14.07.2020 17:48 ---Der AG zahlt ja während der Quarantäne ohnehin kein Entgelt, mithin kann er auch nichts kürzen.

--- End quote ---

Und wer zahlt die Beträge nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz? Der Weihnachtsmann? Der Osterhase? Der Nicolaus?

--- End quote ---

Inwiefern fielen die an? Es geht um den Regelungsgegenstand von §56 IFSG. Na, glänzt Du mal wieder mit völliger Ahnungslosigkeit?

--- End quote ---

Ist das für dich nicht ein äußerst frustrierendes Leben, wenn das ganze, dich umgebende Universum von Ahnungslosigkeit, Dummheit und mangelnder Sach- und Fachkenntnis geprägt ist. Du als Zentrum des Universums scheinst da offensichtlich versagt zu haben.

Spid:
Dein Rumgenöle ändert nichts daran, daß Du mal wieder Mist verzapft hast. Ich sage nur: Standesbeamter

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 15.07.2020 07:24 ---Bei der Entschädigung hat aber der AG in Vorleistung zu treten. Er zahlt sie aus und erhält sie behördlicherseits erstattet - oder auch nicht.

--- End quote ---
Richtig, denn der AG entscheidet ja ob eine Entschädigung fällig sein kann (Weil AN eben keine Arbeitsleistung erbringt, sprich kein ZA,Urlaub oder HomeOffice).
Nicht jeder Quarantänefall ist auch ein Fall für eine Entschädigung nach IFSG.

Wenn dann der Fall eintritt, dass der AN kein Anrecht auf die Entschädigung hat und er keine Arbeitsleistung erbracht hat, dann muss sich halt der AG das Geld vom AN zurück holen.

Ganz einfach und keine mieser Trick vom AG.

Spid:
Nein, der AG entscheidet lediglich, ob er einen Entgelt- oder einen Vorleistungsanspruch auf den Entschädigungsanspruch des AN gegen sich sieht und erfüllt.

WasDennNun:
Der AG entscheidet zunächst einmal darüber, ob der AN, der aufgrund IFSG in Quarantäne ist, HomeOffice machen darf oder ob er ihm ZA oder Urlaub gewährt.
Erst danach hat ja der AN ggfls. einen Entschädigungsanspruch.


EDIT: Aber umgekehrt, kann der AG den AN ja nicht dazu zwingen ZA/Urlaub zu machen, weil er in Quarantäne ist.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version