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Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?

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Spid:
Inwiefern stünde dem AG eine einseitige Entscheidung über die Lage des Erholungsurlaubs zu? Oder eine einseitige Verfügungsgewalt über in Vorleistung erbrachte Arbeitsleistung, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart ist?

Warumdendas:

--- Zitat von: Exekutor am 14.07.2020 17:46 ---
--- Zitat von: BAT am 14.07.2020 17:40 ---Ola! Nächste Schelmerei unseres Arbeitgebers.

Wer eine Reise durchführt, bei der ein Risikogebiet tangiert wird, und daher in Quarantäne muss, hat für die Quarantänezeit Urlaub oder Stundenausgleich zu nehmen. Sollte so etwas nicht vorhanden sein, erfolgt eine entsprechende Gehaltskürzung.

Na läuft ja auch mit meinem nächsten Urlaub wieder super ;) :o

--- End quote ---

Wie erfährt der AG von derlei Reise wenn du nicht sehr Mitteilungsbedürftig bist. Mein AG erfährt durch den zu stellenden Urlaubsantrag lediglich den Zeitraum meines Urlaubes. Mehr hat ihn nicht zu interessieren und mehr erfährt er auch nicht.

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Mein AG hat seine MA informiert, dass er berechtigt sei abzufragen ob man seinen U in Risikogebieten verbracht hat.

WasDennNun:

--- Zitat von: Exekutor am 14.07.2020 17:46 ---Wie erfährt der AG von derlei Reise wenn du nicht sehr Mitteilungsbedürftig bist. Mein AG erfährt durch den zu stellenden Urlaubsantrag lediglich den Zeitraum meines Urlaubes. Mehr hat ihn nicht zu interessieren und mehr erfährt er auch nicht.

--- End quote ---
Bei uns ist es ein Angebot des AGs, dass er uns es ermöglicht, dass wir weiterhin Entgelt bekommen, wenn wir wissentlich in ein Risikogebiet fahren und somit ja der Rückkehr in Quarantäne müssen.
Dazu müssen wir ihm allerdings im Vorfeld dieses mitteilen und absprechen.
Die Alternative wäre ja ohne Entgelt dazustehen und auch keine Entschädigung zu bekommen.
(oder ZA/Urlaub zur QZeit machen)

Ansonsten sind wir nur aufgefordert, nach Rückkehr mitzuteilen, das wir in Quarantäne sind, wenn wir aus Ort zurückkehren, der während des Aufenthaltes zum Risikogebiet wurde (dem Gesundheitsamt muss man das eh mitteilen, da die dann die Quarantäne verhängen).

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 15.07.2020 09:26 ---Inwiefern stünde dem AG eine einseitige Entscheidung über die Lage des Erholungsurlaubs zu? Oder eine einseitige Verfügungsgewalt über in Vorleistung erbrachte Arbeitsleistung, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart ist?

--- End quote ---
Inwiefern wurde das behauptet?

Warumdendas:

--- Zitat von: WasDennNun am 15.07.2020 07:21 --- insbesondere wenn man schon Antikörperträger ist.

--- End quote ---

Gerade Antikörperträger können ein Risiko sein. Sie fühlen sich sicher, sind unvorsichtig und infizieren Antikörperfreie Menschen.

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