Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?
Spid:
§56 Abs. 6 IFSG
BAT:
--- Zitat von: Warumdendas am 15.07.2020 09:53 ---
Mein AG hat seine MA informiert, dass er berechtigt sei abzufragen ob man seinen U in Risikogebieten verbracht hat.
--- End quote ---
Braucht man doch gar nicht. Man ist verpflichtet sich nach Einreise aus einem Risikogebiet - wie zum Beispiel Luxemburg - beim Gesundheitsamt zu melden, welches dann eine Quarantäne verhängt.
Ich habe gestern mit dem Ministerium in Berlin telefoniert. Die Problematik nicht gezahlter Entschädigung bzw. nicht gezahlter Gehälter ist bekannt - wir jetzt virulenter - und soll in Bund/Länder - Koordination neu geregelt werden.
WasDennNun:
Na, dann nochmal für die dies anderes verstehen.
Der AN entscheidet ob er während der Quarantäne Urlaub, ZA oder HomeOffice machen möchte.
und beantragt dieses in Abhängigkeit der Dienstvereinbarungen.
Danach:
--- Zitat von: WasDennNun am 15.07.2020 09:22 ---Der AG entscheidet zunächst einmal darüber, ob der AN, der aufgrund IFSG in Quarantäne ist, HomeOffice machen darf oder ob er ihm ZA oder Urlaub gewährt.
Erst danach hat ja der AN ggfls. einen Entschädigungsanspruch.
--- End quote ---
Natürlich in Abhängigkeit der Dienstvereinbarungen.
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 15.07.2020 10:50 ---§56 Abs. 56 IFSG
--- End quote ---
;)
Schäm mich, dass ich das überlesen habe (oder schon wieder vergessen hab) :-[.
Peinliche Frage das war.
WasDennNun:
--- Zitat von: BAT am 15.07.2020 10:54 ---Ich habe gestern mit dem Ministerium in Berlin telefoniert. Die Problematik nicht gezahlter Entschädigung bzw. nicht gezahlter Gehälter ist bekannt - wir jetzt virulenter - und soll in Bund/Länder - Koordination neu geregelt werden.
--- End quote ---
Das Problem der fälschlicherweise an AGs ausgezahlten Entschädigungen wird uns auch noch beschäftigen.
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