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Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?

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Spid:

--- Zitat von: BAT am 15.07.2020 10:54 ---
--- Zitat von: Warumdendas am 15.07.2020 09:53 ---
Mein AG hat seine MA informiert, dass er berechtigt sei abzufragen ob man seinen U in Risikogebieten verbracht hat.

--- End quote ---

Braucht man doch gar nicht. Man ist verpflichtet sich nach Einreise aus einem Risikogebiet - wie zum Beispiel Luxemburg - beim Gesundheitsamt zu melden, welches dann eine Quarantäne verhängt.

Ich habe gestern mit dem Ministerium in Berlin telefoniert. Die Problematik nicht gezahlter Entschädigung bzw. nicht gezahlter Gehälter ist bekannt - wir jetzt virulenter - und soll in Bund/Länder - Koordination neu geregelt werden.

--- End quote ---

Das führt zur Quarantäne - die auch aus völlig anderen Gründen verhängt werden kann und wird. Dem AG ist der Grund der Quarantäne nicht bekannt, so er ihn nicht vom AN erfährt.

BAT:

--- Zitat von: Warumdendas am 15.07.2020 10:39 ---
Gerade Antikörperträger können ein Risiko sein. Sie fühlen sich sicher, sind unvorsichtig und infizieren Antikörperfreie Menschen.

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M.W. ist der allgemeine Wissenstand, daß Personen mit Antikörpern nicht ansteckend sein können. Es ist mehr eine philosophische Frage, ob man in Bezug auf das derzeitige Virus andere Bewertungen macht.

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 15.07.2020 10:59 ---
--- Zitat von: BAT am 15.07.2020 10:54 ---
--- Zitat von: Warumdendas am 15.07.2020 09:53 ---
Mein AG hat seine MA informiert, dass er berechtigt sei abzufragen ob man seinen U in Risikogebieten verbracht hat.

--- End quote ---

Braucht man doch gar nicht. Man ist verpflichtet sich nach Einreise aus einem Risikogebiet - wie zum Beispiel Luxemburg - beim Gesundheitsamt zu melden, welches dann eine Quarantäne verhängt.

Ich habe gestern mit dem Ministerium in Berlin telefoniert. Die Problematik nicht gezahlter Entschädigung bzw. nicht gezahlter Gehälter ist bekannt - wir jetzt virulenter - und soll in Bund/Länder - Koordination neu geregelt werden.

--- End quote ---

Das führt zur Quarantäne - die auch aus völlig anderen Gründen verhängt werden kann und wird. Dem AG ist der Grund der Quarantäne nicht bekannt, so er ihn nicht vom AN erfährt.

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Und das Amt zahlt dann "hoffentlich" auch keine Entschädigung an den AG aus, da ja kein Entschädigungsanspruch besteht.
Damit erfährt der AG wiederum, dass man in einer selbstverschuldeten Quarantäne ist.

Spid:
Er erfährt nur, daß die Erstattung versagt wird.

Warumdendas:

--- Zitat von: WasDennNun am 15.07.2020 10:45 ---
--- Zitat von: Warumdendas am 15.07.2020 10:39 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 15.07.2020 07:21 --- insbesondere wenn man schon Antikörperträger ist.

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Gerade Antikörperträger können ein Risiko sein. Sie fühlen sich sicher, sind unvorsichtig und infizieren Antikörperfreie Menschen.

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Woher stammt die Information, dass Antikörperträger infektiös sind, sofern sei wieder den Virus in sich tragen?
Ist also schon geklärt, dass es niemals eine Herdenimmunität geben wird?

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Es geht um die sogenannte Schmierinfektion, den Antikörpertträger hinterlässt Viren die sich auf ihm befinden. Zur Herdenimmunität kenne ich nur Gerüchte, dass die Antikörper nicht für Dauer sind...

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