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Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?

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BAT:

--- Zitat von: Spid am 15.07.2020 12:22 ---Alle Arbeitsverträge enthalten Ansprüche nach dem BGB.

--- End quote ---

Nur die deutschen AV, Herr Schlaumeier.

§ 616 BGB ist gemeint.

WasDennNun:

--- Zitat von: BAT am 15.07.2020 12:12 ---In Bezug auf Entschädigung werden von uns in der Funktion als Behörde (nicht als AG) alle Entschädigungen abgelehnt, in welchen im Arbeitsvertrag Verweise auf Ansprüche nach dem BGB enthalten sind.

--- End quote ---
Nur mal für Ahnungslose:
Ihr zahlt also welchen AN nicht die Entschädigung nach IFSG?

BAT:

--- Zitat von: WasDennNun am 15.07.2020 12:33 ---
--- Zitat von: BAT am 15.07.2020 12:12 ---In Bezug auf Entschädigung werden von uns in der Funktion als Behörde (nicht als AG) alle Entschädigungen abgelehnt, in welchen im Arbeitsvertrag Verweise auf Ansprüche nach dem BGB enthalten sind.

--- End quote ---
Nur mal für Ahnungslose:
Ihr zahlt also welchen AN nicht die Entschädigung nach IFSG?

--- End quote ---

Denjenigen, in deren Arbeitsverträgen konkret auf § 616 BGB verwiesen wird. Der Nachbarkreis hat sogar alles abgelehnt und eine Vermutung des o. g. Verweises in allen Arbeitsverträgen unterstellt.

Spid:
Die Geltung des §616 BGB bedarf keines Verweises im Arbeitsvertrag (oder Tarifvertrag) - nur dessen Einschränkung. Davon ab ist eine zweiwöchige Quarantäne kein Anwendungsfall der genannten Norm.

Jockel:
@BAT: ihr lehnt als Infektionsschutzbehörde die Anträge von außen auf Entschädigung ab, weil nach eurer Auffassung die Lohnansprüche nach § 616 BGB nicht entfallen sind. Richtig verstanden ?

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