Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?
BAT:
--- Zitat von: Jockel am 15.07.2020 15:29 ---@BAT: ihr lehnt als Infektionsschutzbehörde die Anträge von außen auf Entschädigung ab, weil nach eurer Auffassung die Lohnansprüche nach § 616 BGB nicht entfallen sind. Richtig verstanden ?
--- End quote ---
Korrekt.
WasDennNun:
Heißt, die Leute bekommen weiterhin Geld vom AG und müssen die Zeit nacharbeiten?
Spid:
Nein, wenn §616 BGB greifen würde (was es nicht tut, weil es nach hM kein verhältnismäßig kurzer Zeitraum ist), handelte es sich um eine Arbeitsbefreiung. Der AG müßte zahlen, der AN aber nicht arbeiten.
BAT:
--- Zitat von: WasDennNun am 15.07.2020 17:03 ---Heißt, die Leute bekommen weiterhin Geld vom AG und müssen die Zeit nacharbeiten?
--- End quote ---
Die Leute sind doch gar nicht betroffen, dem Arbeitgeber wird die Entschädigung abgelehnt, soweit im Arbeitsvertrag ein Verweis auf § 616 BGB enthalten ist.
Das händeln die verschiedenen Kreise wohl sehr unterschiedlich. Teils sind die Vorgehensweise möglicherweise bereits auf eine gerichtliche Klärung ausgerichtet.
Spid:
Inwiefern wäre denn ein Hinweis auf §616 BGB im Arbeitsvertrag für dessen Geltung Voraussetzung? Ist es nicht Wesensmerkmal von Gesetzen, daß sie allgemeingültig sind? Und basierend auf den offenkundigen Antworten auf diese eher rhetorischen Fragen: ist Dein AG, der hier als Behörde handelt, irgendwie dumm? Ja, ich weiß, keine natürliche Person, daher: Schwarmdummheit?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version