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Kontaktverbot an der Arbeit zu Kollegen ... Wie wird das bei Euch geregelt?

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Spid:
Die Tätigkeit ist nunmal eine, die die Tätigkeitsmerkmale der E2 erfüllt. Punkt. Scannen, Datei benennen, ablegen.

Wastelandwarrior:
Hab ich. 2 Seiten-Scanner... 2 von 26 Beschäftigten haben es geschafft, fast die gesamte erste produktive Phase lang (6 Monate) nur einseitig zu scannen. Originaldokumente waren noch vorhanden (Glück gehabt). :-)

Trotzdem: EG 2 bleibt EG 2 (und ist letztlich auslaufend, weil weniger Papier-Dokumente ankommen).

Bei der Debeka kann ich z.B. mittlerweile selbst Fotografieren.  8)

Sjörn:

--- Zitat von: Spid am 23.03.2020 15:34 ---Die Tätigkeit ist nunmal eine, die die Tätigkeitsmerkmale der E2 erfüllt. Punkt. Scannen, Datei benennen, ablegen.

--- End quote ---

Wenn Du diesen Vorgang als Scannen betrachtest, dann stimme ich zu.

gollimolli:
Gut, wenn man natürlich EG2-Personal einstellt, bekommt man auch "nur" EG2-Personal! Selbst Schuld! Aber mal ernst, ich kenne keine einzige Behörde, die diese MitarbeiterInnen mit EG2 abspeisen. Mind. EG4 ist das niedrigste, was ich kenne. Sicherlich muss man unterscheiden, ob wirklich nur Papier rein + raus o ob noch mehr Vor- und Nacharbeiten damit zusammenhängen.

Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Für E2-Tätigkeiten brauche ich auch nur E2-Personal.

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