Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Anspruch auf AlG I-Verlängerung? Planungen der Regierung?

<< < (3/15) > >>

rtc:

--- Zitat von: Der Unbeugsame am 24.03.2020 13:09 ---Plant die Regierung, den AlG I-Anspruch für alle Bezieher bis auf Weiteres zu verlängern?

--- End quote ---

Nein, aber diskutiert wird stattdessen etwas anderes: Eine Vereinfachung des Zugangs zu Hartz IV. Konkret soll die Vermögensprüfung für sechs Monate wegfallen. Das geht effektiv schon leicht in die von Dir angedachte Richtung.

Siehe https://www.focus.de/finanzen/news/wegen-corona-krise-bundesregierung-will-bei-hartz-iv-vermoegenspruefung-aussetzen_id_11798424.html

WasDennNun:

--- Zitat von: Der Unbeugsame am 24.03.2020 13:31 ---Na ja, wenn einerseits Solo-(-Schein-)Selbsständige, Klein(s)tunernehmen ... Zuschüsse erhalten, Kurzarbeitergelder gezahlt werden ... darf man doch zumindest, IMHO nachvollziehbarerweise, nachfragen.

--- End quote ---
Sehr verständlich, sei gewiss, der Staat wird dein Überleben sichern.

--- Zitat ---Ich glaube, wir alle können uns sicher sein, dass es in zwei Wochen nicht besser geworden ist, das Ganze dauert dann mal locker sechs Monate, in diesen sechs Monaten lagen Stellenbesetzungen auf Eis, wie soll man da bitteschön eine Chance haben, einen Job zu finden? Und wenn der Restanspruch von AlG I noch sechs Monate betrog, man dann aber AlG II beantragen muss, obwohl man in diesen sechs Monaten einen Job gefunden hätte, es einem aber verwehrt wurde ... ja, IMHO wäre das unfair!

--- End quote ---
Ich denke ALG I wird es nicht geben, aber wohl eine längere Stillhaltephase bei H4 was die Höhe deiner Miete angeht.
Also richte dich schon mal darauf ein, dass du mit 400€ fürs Leben auskommen musst.

WasDennNun:

--- Zitat von: BAT am 24.03.2020 13:38 ---Grundsätzlich bleibe ich der Auffassung, daß der öffentliche Dienst ganz aus der Arbeitslosenversicherung raus sollte. Mindestens aber eine Abschaffung dieses Sozialversicherungszweiges für "unkündbare Angestellte".

--- End quote ---
Interessante These, nur wie legst du fest wer "unkündbarer Angestellte" ist?
Ich persönlich bin locker kündbar.
Und die ganze aktuellen Helden (Pfleger und Ärzte) sind es auch.

Mir fällt da keine vernünftige Regelung ein wie man die kündbaren öDler von den höchstwahrscheinlich nicht kündbaren unterscheiden soll.

BAT:

--- Zitat von: WasDennNun am 24.03.2020 16:08 ---
Mir fällt da keine vernünftige Regelung ein wie man die kündbaren öDler von den höchstwahrscheinlich nicht kündbaren unterscheiden soll.

--- End quote ---

Wird schwierig sein und ich erkläre ausdrücklich, das dies nur meine derzeitige eigene Meinung ist. Grundsätzlich bin ich vor Allem aus solidarischen Gründen für eine vollständige Beibehaltung der AV - Pflicht für Personen im öffentlichen Dienst.

Seit einigen Jahren nicht mehr, weil die Abgabenlast und Umverteilung viel zu weit angestiegen ist. Die Umverteilung hat keine Grenzen mehr. Vielleicht sieht das in einigen Jahren wieder anders aus, jedoch die Hoffnung ist gering. ;)

WasDennNun:

--- Zitat von: BAT am 24.03.2020 16:19 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 24.03.2020 16:08 ---
Mir fällt da keine vernünftige Regelung ein wie man die kündbaren öDler von den höchstwahrscheinlich nicht kündbaren unterscheiden soll.

--- End quote ---

Wird schwierig sein und ich erkläre ausdrücklich, das dies nur meine derzeitige eigene Meinung ist. Grundsätzlich bin ich vor Allem aus solidarischen Gründen für eine vollständige Beibehaltung der AV - Pflicht für Personen im öffentlichen Dienst.

--- End quote ---
Eine Variante wäre ja es in eine Freiwillige Leistung umzuwandeln.
Der der Will der zahlt und bekommt es dann (und der AG mus es mitbezahlen), die anderen wandern direkt ins H4. Bekommen dafür aber den AG anteil.  8)

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version