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Anspruch auf AlG I-Verlängerung? Planungen der Regierung?

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Schokobon:
Da würde es sich für viele nicht mehr lohnen in die AV einzuzahlen, da das ALG I aus ÖD Gehältern ohnehin regelmäßig aus SGB II Leistungen aufgestockt werden muss. Was dann dem reinen H4 Bezug entspricht.
Wär ich jetzt nicht dagegen das als freiwillige Abgabe auszugestalten (für Beschäftigte im ÖD).

2strong:

--- Zitat von: WasDennNun am 24.03.2020 16:08 ---Mir fällt da keine vernünftige Regelung ein wie man die kündbaren öDler von den höchstwahrscheinlich nicht kündbaren unterscheiden soll.

--- End quote ---
Die Erfüllung des tariflichen Kündigungsschutzes läge z. B. nicht völlig fern.

BAT:

--- Zitat von: Schokobon am 24.03.2020 18:57 ---Da würde es sich für viele nicht mehr lohnen in die AV einzuzahlen, da das ALG I aus ÖD Gehältern ohnehin regelmäßig aus SGB II Leistungen aufgestockt werden muss. Was dann dem reinen H4 Bezug entspricht.
Wär ich jetzt nicht dagegen das als freiwillige Abgabe auszugestalten (für Beschäftigte im ÖD).

--- End quote ---

Warum sollte das aufgestockt werden?

Zudem kenne ich aus eigener Erfahrung nur Fälle, die ihren unbefristeten Arbeitsplatz im öD - ohne eine weitere Verwendung zu haben - gekündigt haben. Und die bekommen eine Sperre auf dem ALGI.

Schokobon:
Wenn man mit ALG I unter dem H4 Satz (gemeinhin: Existenzminimum) liegt wird aufstockend H4 gewährt.

2strong:

--- Zitat von: Schokobon am 24.03.2020 18:57 ---Da würde es sich für viele nicht mehr lohnen in die AV einzuzahlen, da das ALG I aus ÖD Gehältern ohnehin regelmäßig aus SGB II Leistungen aufgestockt werden muss. Was dann dem reinen H4 Bezug entspricht.
Wär ich jetzt nicht dagegen das als freiwillige Abgabe auszugestalten (für Beschäftigte im ÖD).

--- End quote ---
Angesichts des Umstandes, dass nur rd. 10% der Grundsicherungsbezieher überhaupt sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und sogar nur rd. 3% der Grundsicherungsbezieher einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen, lässt sich Deine Behauptung nicht nachvollziehen, selbst wenn die Bezieher alle ausschließen dem öffentlichen Dienst entstammten.

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