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Anspruch auf AlG I-Verlängerung? Planungen der Regierung?

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yamato:

--- Zitat von: rtc am 24.03.2020 15:34 ---
Nein, aber diskutiert wird stattdessen etwas anderes: Eine Vereinfachung des Zugangs zu Hartz IV. Konkret soll die Vermögensprüfung für sechs Monate wegfallen. Das geht effektiv schon leicht in die von Dir angedachte Richtung.

Siehe https://www.focus.de/finanzen/news/wegen-corona-krise-bundesregierung-will-bei-hartz-iv-vermoegenspruefung-aussetzen_id_11798424.html

--- End quote ---

Das Problem wird sein, dass die Jobcenter trotz Vereinfachungen evtl. mit den Neuanträgen der nächsten Monate überfordert sein werden und es zu Wartezeiten kommt. So könnte man wenigstens diesen Teil der Neuanträge in die Zukunft verschieben. Die Rücklagen der Arbeitsagentur sollten auch dafür noch reichen

WasDennNun:

--- Zitat von: Schokobon am 24.03.2020 21:15 ---Wenn man mit ALG I unter dem H4 Satz (gemeinhin: Existenzminimum) liegt wird aufstockend H4 gewährt.

--- End quote ---
Aber nur dann wenn die kleiner EG5er mit Kindern zuhause daher kämen.
Ansonsten ist es ja nicht korrekt das ÖD Gehältern ohnehin regelmäßig aus SGB II  Leistungen aufgestockt werden müsste.
Wo läge denn da die EG Grenze bei der das der Fall wäre als Alleinerzieher?
Einzelperson wäre bei uns ~950€ / mit Kind ~1350€
Da wäre der EG2 über H4 Satz mit seinen ALG I, als Alleinerziehender wäre er Aufstocker.
Und wir haben ja regelmäßig EG2er mit Kinder im öD, oder?

Bastel:

--- Zitat von: WasDennNun am 25.03.2020 07:18 ---
--- Zitat von: Schokobon am 24.03.2020 21:15 ---Wenn man mit ALG I unter dem H4 Satz (gemeinhin: Existenzminimum) liegt wird aufstockend H4 gewährt.

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Aber nur dann wenn die kleiner EG5er mit Kindern zuhause daher kämen.
Ansonsten ist es ja nicht korrekt das ÖD Gehältern ohnehin regelmäßig aus SGB II  Leistungen aufgestockt werden müsste.
Wo läge denn da die EG Grenze bei der das der Fall wäre als Alleinerzieher?
Einzelperson wäre bei uns ~950€ / mit Kind ~1350€
Da wäre der EG2 über H4 Satz mit seinen ALG I, als Alleinerziehender wäre er Aufstocker.
Und wir haben ja regelmäßig EG2er mit Kinder im öD, oder?

--- End quote ---

Liegt das Arbeitslosengeld für Singles nicht ungefähr bei 60% des durchschnittlichen Nettos (Letzte 12 Monate)?

Dann wäre der E2/2er schon ziemlich in der Nähe von Harz4.

WasDennNun:

--- Zitat von: Bastel am 25.03.2020 07:25 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 25.03.2020 07:18 ---
--- Zitat von: Schokobon am 24.03.2020 21:15 ---Wenn man mit ALG I unter dem H4 Satz (gemeinhin: Existenzminimum) liegt wird aufstockend H4 gewährt.

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Aber nur dann wenn die kleiner EG5er mit Kindern zuhause daher kämen.
Ansonsten ist es ja nicht korrekt das ÖD Gehältern ohnehin regelmäßig aus SGB II  Leistungen aufgestockt werden müsste.
Wo läge denn da die EG Grenze bei der das der Fall wäre als Alleinerzieher?
Einzelperson wäre bei uns ~950€ / mit Kind ~1350€
Da wäre der EG2 über H4 Satz mit seinen ALG I, als Alleinerziehender wäre er Aufstocker.
Und wir haben ja regelmäßig EG2er mit Kinder im öD, oder?

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Liegt das Arbeitslosengeld für Singles nicht ungefähr bei 60% des durchschnittlichen Nettos (Letzte 12 Monate)?

Dann wäre der E2/2er schon ziemlich in der Nähe von Harz4.

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Ja. In der Nähe und je nach Gemeinde und der dort angenommen max Miete auch schon mal drüber.
Aber wer ist regelmäßig E2 und dann auch weniger als 3 Jahren dabei, wenn er gefeuert wird?

Wie gesagt kleiner E3 ist mir in den letzten 15 Jahren nicht mehr unter die Augen gekommen.
Und E3 ~2600 Brutto hat halt ~1022 € ALG I, da ist er in der Regel über H4
ob es sich dann für ihn lohnen würde in die AV zu zahlen?

Schokobon:

--- Zitat von: 2strong am 25.03.2020 01:23 ---Angesichts des Umstandes, dass nur rd. 10% der Grundsicherungsbezieher überhaupt sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und sogar nur rd. 3% der Grundsicherungsbezieher einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen, lässt sich Deine Behauptung nicht nachvollziehen, selbst wenn die Bezieher alle ausschließen dem öffentlichen Dienst entstammten.

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Unbeachtliche Fallzahlen bei dem gedanklichen Fallkonstrukt ALG I aus ÖD Gehalt.


--- Zitat von: WasDennNun am 25.03.2020 07:18 ---
--- Zitat von: Schokobon am 24.03.2020 21:15 ---Wenn man mit ALG I unter dem H4 Satz (gemeinhin: Existenzminimum) liegt wird aufstockend H4 gewährt.

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Ansonsten ist es ja nicht korrekt das ÖD Gehältern ohnehin regelmäßig aus SGB II  Leistungen aufgestockt werden müsste.

--- End quote ---
Wo wäre derlei behauptet worden?

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