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Anspruch auf AlG I-Verlängerung? Planungen der Regierung?
WasDennNun:
--- Zitat von: Schokobon am 25.03.2020 08:31 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 25.03.2020 07:18 ---
--- Zitat von: Schokobon am 24.03.2020 21:15 ---Wenn man mit ALG I unter dem H4 Satz (gemeinhin: Existenzminimum) liegt wird aufstockend H4 gewährt.
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Ansonsten ist es ja nicht korrekt das ÖD Gehältern ohnehin regelmäßig aus SGB II Leistungen aufgestockt werden müsste.
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Wo wäre derlei behauptet worden?
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Das wurde vor längerer Zeit auch mal behauptet.
Deine Behauptung, dass ALGI aus ÖD Gehältern ohnehin regelmäßig aus SGB II Leistungen aufgestockt werden müsste, ist natürlich auch nur in den wenigsten Ausnahmen richtig und somit irrelevant.
Einzige ansatzweise relevante Gruppe: Alleinerziehenden EG3er die kein Unterhalt für das Kind bekommen.
Bastel:
Wenn noch eine Ehefrau und zwei Kinder hin zu kommen, ist man allerdings gleich beim Harz4 Zuschuss.
Den dürfte man allerdings auch bei einem E5 Gehalt bekommen. ::)
DiVO:
Sportlich: mit E5 eine Ehefrau und zwei Kinder finanzieren. In dem Fall gehe ich doch dann davon aus, dass die Frau auch arbeitet und zum Haushaltseinkommen beiträgt. Anders klappt das nicht.
WasDennNun:
--- Zitat von: Bastel am 25.03.2020 09:49 ---Wenn noch eine Ehefrau und zwei Kinder hin zu kommen, ist man allerdings gleich beim Harz4 Zuschuss.
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Das hat aber nichts mit dem öD Gehalt zu tun.
Da kann selbst der E13er H4 Zuschuss erhalten, das geht ganz fix.
Edit: Da braucht man ja nur Wohnkosten von 1200€ haben und schwupp bekommste H4 idR für 6 Monate (inkl. der Aufforderung umzuziehen)
2strong:
--- Zitat von: Schokobon am 25.03.2020 08:31 ---
--- Zitat von: 2strong am 25.03.2020 01:23 ---Angesichts des Umstandes, dass nur rd. 10% der Grundsicherungsbezieher überhaupt sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und sogar nur rd. 3% der Grundsicherungsbezieher einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen, lässt sich Deine Behauptung nicht nachvollziehen, selbst wenn die Bezieher alle ausschließen dem öffentlichen Dienst entstammten.
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Unbeachtliche Fallzahlen bei dem gedanklichen Fallkonstrukt ALG I aus ÖD Gehalt.
--- Zitat von: WasDennNun am 25.03.2020 07:18 ---
--- Zitat von: Schokobon am 24.03.2020 21:15 ---Wenn man mit ALG I unter dem H4 Satz (gemeinhin: Existenzminimum) liegt wird aufstockend H4 gewährt.
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Ansonsten ist es ja nicht korrekt das ÖD Gehältern ohnehin regelmäßig aus SGB II Leistungen aufgestockt werden müsste.
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Wo wäre derlei behauptet worden?
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Hab ich die Pointe verpasst oder bist Du blöd?
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