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Anspruch auf AlG I-Verlängerung? Planungen der Regierung?
Bastel:
--- Zitat von: DiVO am 25.03.2020 10:01 ---Sportlich: mit E5 eine Ehefrau und zwei Kinder finanzieren. In dem Fall gehe ich doch dann davon aus, dass die Frau auch arbeitet und zum Haushaltseinkommen beiträgt. Anders klappt das nicht.
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Gibt doch genug, welche sich mit Harz 4 ihre drölftausend Kinder finanzieren (Und ab und an noch eine zweite Ehefrau *haha*)
Schokobon:
--- Zitat von: 2strong am 25.03.2020 10:29 ---
--- Zitat von: Schokobon am 25.03.2020 08:31 ---
--- Zitat von: 2strong am 25.03.2020 01:23 ---Angesichts des Umstandes, dass nur rd. 10% der Grundsicherungsbezieher überhaupt sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und sogar nur rd. 3% der Grundsicherungsbezieher einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen, lässt sich Deine Behauptung nicht nachvollziehen, selbst wenn die Bezieher alle ausschließen dem öffentlichen Dienst entstammten.
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Unbeachtliche Fallzahlen bei dem gedanklichen Fallkonstrukt ALG I aus ÖD Gehalt.
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Hab ich die Pointe verpasst oder bist Du blöd?
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Du hast den Sachverhalt um den es ging nicht begriffen und unbeachtliche Fakten angebracht.
Auf wessen Blödheit das schließen lässt kann dahingestellt bleiben.
2strong:
--- Zitat von: Schokobon am 25.03.2020 11:33 ---Du hast den Sachverhalt um den es ging nicht begriffen und unbeachtliche Fakten angebracht.
Auf wessen Blödheit das schließen lässt kann dahingestellt bleiben.
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Viel Erfolg bei der weiter Ausprägung Deiner Persönlichkeitsstörung.
WasDennNun:
--- Zitat von: Schokobon am 25.03.2020 11:33 ---Du hast den Sachverhalt um den es ging nicht begriffen und unbeachtliche Fakten angebracht.
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Nun dieser Sachverhalt ist ja nun mal Unsinn.
--- Zitat von: Schokobon am 24.03.2020 18:57 ---Da würde es sich für viele nicht mehr lohnen in die AV einzuzahlen, da das ALG I aus ÖD Gehältern ohnehin regelmäßig aus SGB II Leistungen aufgestockt werden muss.
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Denn die paar People für die deine obige Aussage - aufgrund ihres ÖD Gehaltes - zutrifft, ist mitnichten etwas, was regelmäßig zu nennen ist.
BAT:
--- Zitat von: Schokobon am 24.03.2020 21:15 ---Wenn man mit ALG I unter dem H4 Satz (gemeinhin: Existenzminimum) liegt wird aufstockend H4 gewährt.
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Scherzkeks. Und stimmt nicht mal, wichtig ist die Gegenüberstellung von Einnahmen und dem Bedarf einer Bedarfsgemeinschaft. Das hat mit dem Existenzminimum zunächst nichts zu tun.
Personen, die vom öD in ALG I fallen und dann aufstocken müssen, dürften seltener sein als ein Eisbär in Frankreich ;)
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