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Anspruch auf AlG I-Verlängerung? Planungen der Regierung?
Schokobon:
--- Zitat von: WasDennNun am 25.03.2020 11:51 ---Denn die paar People für die deine obige Aussage - aufgrund ihres ÖD Gehaltes - zutrifft, ist mitnichten etwas, was regelmäßig zu nennen ist.
--- End quote ---
Auf die Gefahr hin mich völlig zu blamieren, ein Rechenbeispiel:
Bedarf 4 köpfige Familie:
Vater: 389,-
Mutter: 389,- (nicht erwerbstätig)
2 Kinder U5: 500,-
= 1.278,00 Euro
+ Unterkunft: 1.000,- Euro
= Gesamtbedarf: 2.278,00 Euro
abzgl. 2 KiG: 388,-
= 1.890,00 Euro Lücke zum Gesamtbedarf
Runden wir ab auf 1.800,00 Euro
Man müsste also 1.800,- Euro ALG 1 kriegen um nicht aufzustocken zu müssen.
Ab welcher EG im TVÖD hat man so ein ALG 1?
Für alle, die das nicht erreichen würden, würde sich die Arbeitslosenversicherung rechnerisch nicht lohnen, wenn sowieso aufgestockt werden muss.
Und diese könnten bei der AV aussteigen
--- Zitat von: BAT am 25.03.2020 12:00 ---
--- Zitat von: Schokobon am 24.03.2020 21:15 ---Wenn man mit ALG I unter dem H4 Satz (gemeinhin: Existenzminimum) liegt wird aufstockend H4 gewährt.
--- End quote ---
Scherzkeks. Und stimmt nicht mal, wichtig ist die Gegenüberstellung von Einnahmen und dem Bedarf einer Bedarfsgemeinschaft. Das hat mit dem Existenzminimum zunächst nichts zu tun.
--- End quote ---
ge|mein|hin
Bedeutung:
im Allgemeinen; für gewöhnlich
Gewissermaßen: Landläufig
Und stimmt natürlich.
Oder willst du behaupten ALG 1 sei kein anrechenbares Einkommen im Sinne des SGB II und würde nicht dem Bedarf gegenübergestellt werden?
WasDennNun:
--- Zitat von: Schokobon am 25.03.2020 12:36 ---Auf die Gefahr hin mich völlig zu blamieren, ein Rechenbeispiel:
--- End quote ---
ne, die Rechnung kommt ungefähr hin,
Bedarf 1800.
--- Zitat ---Und diese könnten bei der AV aussteigen
--- End quote ---
Und? Das gilt doch nur für eine kurze Lebensphase(~5 Jahre), Kinder aus dem Haus Muddi geht wieder arbeiten (450€) und dann? Dann ist ALG I mehr als H4, auch beim EG3er.
Außerdem: Das jemand 2 Kinder und Muddi zu hause hat, hat ja nichts mit dem ÖD zu tun.
Der Regelfall ist: Allein oder zwei Verdiener, Kinder gross oder aus dem Haus.
Wenn ein exEG13er eine Wohnung hat, die 1500€ kostet, dann ist er auch schwuppstiwupsti in H4 gefilden. Soll ja auch solche geben....
Aber auch nicht der Regelfall.
Was ich sagen will: Da kommt es natürlich einerseits auf die persönlichen Lebensumstände an und wenn man sich gegen AV (natürlich gilt das dann lebenslang) entscheidet, dann gibt es sicherlich Phasen wo es sich eh nicht lohnt diese Versicherung zu haben, aber die meiste Zeit schon, für fast alle ÖDler (EG1 ausgenommen)
2strong:
--- Zitat von: Schokobon am 25.03.2020 12:36 ---Auf die Gefahr hin mich völlig zu blamieren, ein Rechenbeispiel
--- End quote ---
Das Ergebnis trifft lediglich auf 3% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu, von denen wiederum lediglich ein Teil dem ö. D. entstammen wird. Du beschreibst den atypischen Ausnahmefall.
WasDennNun:
--- Zitat von: 2strong am 25.03.2020 13:28 ---
--- Zitat von: Schokobon am 25.03.2020 12:36 ---Auf die Gefahr hin mich völlig zu blamieren, ein Rechenbeispiel
--- End quote ---
Das Ergebnis trifft lediglich auf 3% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu, von denen wiederum lediglich ein Teil dem ö. D. entstammen wird. Du beschreibst den atypischen Ausnahmefall.
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Woher hast du die Zahl 3%?
Haben nur 3% der öDler Kinder und der Partner bleibt zu hause?
Denn darum geht es ja hier wohl.
Die Frage ist ja gewesen, für wen würde es sich lohnen auf AV Beiträge zu verzichten, da er ja sowieso H4 bekäme, wenn er arbeitslos würde.
2strong:
Statistik der Bundesagentur für Arbet:
Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Art der Beschäftigung. Die Reduzierung um den Anteil der anspruchsberechtigten Auszubildenden habe ich selbstständig vorgenommen.
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