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Anspruch auf AlG I-Verlängerung? Planungen der Regierung?

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Schokobon:
Damit sollten für mein Verständnis die "Erwerbsaufstocker" gemeint sein; um die es hier überhaupt nicht ging.

WasDennNun:

--- Zitat von: 2strong am 25.03.2020 14:20 ---Statistik der Bundesagentur für Arbet:
Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Art der Beschäftigung. Die Reduzierung um den Anteil der anspruchsberechtigten Auszubildenden habe ich selbstständig vorgenommen.

--- End quote ---
Dann ist diese Zahl uninteressant für die obige Fragestellung.
Da geht es ja um die Anzahl der im öD Beschäftigte, die bei Arbeitslosigkeit H4 beantragen könnten.

BAT:
Schokobon. Beschäftige dich zunächst mit dem Begriff des Existenzminimums, dann schaue nach, welche Leistungen das SGB gewährt, hier wirst Du den Begriff "H4 Satz" nicht finden. Was soll das sein`?

Des Weiteren wird bei deiner Beispielrechnung (mit Werten aus 2017 oder 2018) nur ein Einzelverdiener da sein müssen, der mindestens 2.300 netto nach Hause bringen musste. Es ist äußerst unwahrscheinlich, daß der Partner in dieser Konstallation nicht arbeitet.

Und zu guter letzt: die Masse an Personen werden die vorgeschaltete Vermögensprüfung nicht überlegen.

Entweder sind sie jung und haben niedrigen Freibeträge oder sie sind alt und haben schon einiges zurückgelegt und vor allem in der Regel keine Kinder mehr.

Ganz ehrlich, bist du dumm?

Schokobon:

--- Zitat von: BAT am 25.03.2020 19:00 ---Schokobon. Beschäftige dich zunächst mit dem Begriff des Existenzminimums, dann schaue nach, welche Leistungen das SGB gewährt, hier wirst Du den Begriff "H4 Satz" nicht finden. Was soll das sein`?

--- End quote ---
Die Fachtermini kann ich mir für dich sparen, denn...


--- Zitat von: BAT am 25.03.2020 19:00 ---Des Weiteren wird bei deiner Beispielrechnung (mit Werten aus 2017 oder 2018)

--- End quote ---
...hier demonstrierst du deine Ahnungslosigkeit eindrucksvoll.


--- Zitat von: BAT am 25.03.2020 19:00 --- nur ein Einzelverdiener da sein müssen, der mindestens 2.300 netto nach Hause bringen musste. Es ist äußerst unwahrscheinlich, daß der Partner in dieser Konstallation nicht arbeitet.

--- End quote ---
Ja, sehr unwahrscheinlich, stimmt. Kenne nur einige Familien wo das so ist.
Und selbst wenn sogar statistisch unwahrscheinlich (Quelle?) wäre das für das Gedankenkonstrukt unbeachtlich. Von Wahrscheinlichkeit war zudem nie die Rede.


--- Zitat von: BAT am 25.03.2020 19:00 ---Und zu guter letzt: die Masse an Personen werden die vorgeschaltete Vermögensprüfung nicht überlegen.

--- End quote ---
Kein Kommentar. Unpassender als aktuell diese Tage könnte dieser Einwand nicht sein.
Lese dich vielleicht erst in die Thematik ein, wenn es dich näher interessiert.


--- Zitat von: BAT am 25.03.2020 19:00 ---Entweder sind sie jung und haben niedrigen Freibeträge oder sie sind alt und haben schon einiges zurückgelegt und vor allem in der Regel keine Kinder mehr.

--- End quote ---
Wieso, sind die Kinder plötzlich tot?


--- Zitat von: BAT am 25.03.2020 19:00 ---Ganz ehrlich, bist du dumm?

--- End quote ---
Ich weiß nicht wieso ich hier permanent beleidigt werden muss aber gut.
Euer Niveau - ein Forum muss das aushalten.

BAT:
Schokobon, du hast mit deinem letzten Beitrag meine Frage zwar nicht beantwortet, jedoch die These belegt.

Bei so viel Ahnungslosigkeit und fehlender Durchdringung der Thematik, sich ständigen widersprechenden Aussagen, bringt ein Diskurs nichts mehr.

Aber vielleicht findest Du eine Statistik zu deiner These. Aber wo soll es die geben, wenn du dich in deiner ersten Aussagen zu bestehenden FÄllen äußerst und jetzt in andere Gefilde (wohl die Abschaffung Vermögensprüfung derzeit) ausweichst.

Ich erweitere meine Frage also um ein "bist du auch noch verwirrt". :o

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