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einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
DiVO:
Dann nenne hier entsprechende Gerichtsurteile, die deine Meinung bestätigen. Wenn deine Meinung stimmt werden in den 14 Jahren seit Einführung des Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg bereits einige Person erfolgreich prozessiert haben.
Spid:
Inwiefern sollte das ein zulässiger Schluß sein? Zudem ist ja nicht das Gesetz rechtswidrig, sondern die benachteiligende Klausel in Formulararbeitsverträgen. Es ist ja noch nicht einmal bekannt, wie viele AG tatsächlich bei der Anwendung von relativ simpler BAG-Rechtsprechung versagen.
DiVO:
--- Zitat von: Spid am 06.04.2020 09:10 ---Inwiefern sollte das ein zulässiger Schluß sein? Zudem ist ja nicht das Gesetz rechtswidrig, sondern die benachteiligende Klausel in Formulararbeitsverträgen. Es ist ja noch nicht einmal bekannt, wie viele AG tatsächlich bei der Anwendung von relativ simpler BAG-Rechtsprechung versagen.
--- End quote ---
Ich halte fest: Es ist nur deine Meinung, dass die Stundenreduzierung der Threaderöffnerin unrechtmäßig sein soll. Du kannst deine These mit keinem Gerichtsurteil begründen und reagierst jetzt ausweichend. Bring ein entsprechendes Gerichtsurteil, das deine Meinung bestätigt und ich glaube dir. Ansonsten sind deine Posts hier nichts als heiße Luft und Selbstdarstellung.
Spid:
Bring Du doch ein entsprechendes Gerichtsurteil jenseits des juristischen Katzentisches, das die Wirksamkeit der Klausel bestätigt - schließlich vermutest Du die Existenz entsprechender Rechtsprechung. Was ist wohl wahrscheinlicher: daß ich mich in einer arbeitsrechtlichen Fragestellung irre oder die AG?
DiVO:
Es geht hier nicht darum was deiner Meinung nach wahrscheinlicher ist oder nicht. Es geht mir auch nicht um dein subjektives Rechtsempfinden und wie deiner Meinung Recht auszulegen ist.
Es geht mir klar begründete Aussagen, am besten unterlegt mit entsprechenden Gerichtsurteilen.
Ich muss hier keine Gerichtsurteile "jenseits des juristischen Katzentisches" anführen, die meine Meinung bestätigen. Ich berufe mich klar auf das Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg in Verbindung mit der KitaPersVO, in dem der Sachverhalt klar geregelt ist. Du hast hier eine konträre Meinung, also ist es an dir diese zu belegen - und zwar nicht mit Allgemeinplätzen a la: "Was ist wohl wahrscheinlicher: daß ich mich in einer arbeitsrechtlichen Fragestellung irre oder die AG? "
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