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AG (Kommune) ordnet Urlaub an aufgrund Corona-Schließung

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Feidl:

--- Zitat von: Wastelandwarrior am 30.03.2020 08:28 ---was aber sinnfrei ist, wenn keine Flieger fliegen, Einreiseverbot ins Urlaubsland besteht usw. usf.

--- End quote ---
Trifft sogar schon zu, wenn das Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern heißt.  :o

Spid:
Nur wenn man an die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme - und zahlreicher anderer, die auf die Allgemeinheit und nicht den Einzelfall wirken - glaubt.

Texter:
wie sagte gestern jemand: viele der Maßnahmen sind wohl rechtswidrig, aber kein Richter wird den Schneid haben, dies in der aktuellen Situation auch so zu entscheiden.

wir werden sehen

Spid:
Ich kenne genügend Richter, die keine Furcht vor so einer Entscheidung hätten. Einer mindestens wartet sogar freudig darauf, daß mal einer gegen sein Corona-Bußgeld klagt. Krisen sind kein rechtsfreier Raum!

RsQ:

--- Zitat von: Wastelandwarrior am 30.03.2020 08:28 ---was aber sinnfrei ist, wenn keine Flieger fliegen, Einreiseverbot ins Urlaubsland besteht usw. usf.

--- End quote ---

Der (genehmigte) Urlaub betrifft ja zunächst eine Vereinbarung über (zeitliche) Abwesenheit des AN vom Arbeitsort. Über die näheren Faktoren wie Urlaubsart/-ort, Anreise, usw. entscheidet der AN selbstständig. Der AG kann doch nichts dafür, wenn die ursprünglichen Pläne auf Seiten des AN nicht umsetzbar sind - das verhindert ja nicht den eigentlichen Zweck der Erholung.  (Wobei ich durchaus bei der Ansicht mitgehe, dass in der aktuellen Situation nur begrenzt wirklicher Erholungsurlaub möglich ist.)

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