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Ab sofort keine Kontoauszüge vorerst keine Kontoauszüge mehr, KdU egal?

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BAT:
Lese bitte noch mal meine Beiträge konzentriert durch.

Es geht nicht um das Entstehen eines Hilfebedarfs durch ein fortfallende Vermögensprüfung. Sondern um die Feststellung des Hilfebedarfs mit anschießender Antragsablehnung, da das (fiktive) Einkommen den Bedarf überschreitet.

In deinen beiden Fällen wäre das weiterhin der Fall.

Organisator:

--- Zitat von: BAT am 01.04.2020 15:07 ---Lese bitte noch mal meine Beiträge konzentriert durch.

--- End quote ---

Das mache ich immer.

--- Zitat von: BAT am 01.04.2020 15:07 ---Es geht nicht um das Entstehen eines Hilfebedarfs durch ein fortfallende Vermögensprüfung. Sondern um die Feststellung des Hilfebedarfs mit anschießender Antragsablehnung, da das (fiktive) Einkommen den Bedarf überschreitet.

In deinen beiden Fällen wäre das weiterhin der Fall.

--- End quote ---

Das verstehe ich nicht. Warum würden meine beiden Fälle abgelehnt werden?

BAT:
Man müsste zunächst ein fiktives Einkommen in Höhe des Bedarfs unterstellen bis das Gegenteil bzw. eine vorübergehende Nichtverwertbarkeit des Kapitals belegt ist.

Daher meine Frage im ersten Beitrag. Ist das nicht geregelt? (im Bereich der Einkommensprüfung)

Organisator:
Warum müsste man das fiktive Einkommen unterstellen?

Nach welcher Regelung sollte sich das ergeben?

Spid:
Ich finde auch, man sollte bis zum Beweis des Gegenteils auch Unterhalt für fiktive Kinder zahlen...

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