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[BW] Fünftelsregelung Steuer - Rückzahlung abgesenkte Eingangsbesoldung
jörg24:
--- Zitat von: DJ am 04.04.2020 22:55 ---Wenn das aber tatsächlich so wäre, würde uns ein erheblicher steuerlicher Nachteil entstehen!
Denn hätten wir die Nachzahlung als reguläres Einkommen bekommen (also bei mir z.B. nicht die abgesenkte Eingangsbesoldung von damals 2900 € monatlich, sondern die regulären 3200 € monatlich), dann wäre uns ja nicht in der Summe fast 1400 € steuerlicher Verlust entstanden!
Die Absenkung der Eingangsbesoldung war ja verfassungswidrig, und wurde deswegen nachträglich erstattet. Da kann ich ja wirklich gar nichts dafür, dass das Land BW das vergeigt hat. Ich muss aber trotzdem deswegen steuerlich tiefer in die Tasche greifen?
--- End quote ---
So ist es. Die Fünftelregelung wirkt in so einem Fall nicht steuermildernd. Das LBV gibt das ja in seinem Schreiben mehr oder weniger selbst zu. Es entsteht somit ein steuerlicher Nachteil, der nicht durch die Steuererklärung behoben wird, wie viele irrtümlicherweise glauben. Dieses Schaden müsste man theoretisch geltend machen. Es gibt schon einige Urteile, die in einer ähnlichen Konstellation den Arbeitgeber verpflichtet haben den Schaden zu übernehmen. Ob das bei der Konstellation Dienstherr - Beamter gilt, ist mir nicht bekannt.
2strong:
In einem Fall, in dem es zu nachgelagerter Besteuerung von Gewerbeeinkünften kam, wurden die Steuerbescheide für zurückliegende Jahre auf Antrag berichtigt, so dass die hier beschriebene Situation progessionsbedingt erhöhte Besteuerung vermieden werden und konnte.
WasDennNun:
--- Zitat von: jörg24 am 05.04.2020 14:01 ---So ist es. Die Fünftelregelung wirkt in so einem Fall nicht steuermildernd.
--- End quote ---
Wieso das denn nicht? Es wird nicht komplett ausgeglichen, also ein Nachteil kann bleiben, aber sie wirkt doch trotzdem steuermildernd.
2strong:
Wenn Dein Grenzsteuersatz bereits dem Spitzensteuersatz entspricht, zusätzliches Einkommen also keiner Steuerprogression mehr unterworfen ist, bleibt die Anwendung der Fünftel-Regelung ohne steuerlichen Effekt.
WasDennNun:
Schon klar, aber das ist in diesem Fall so?
Also bei 3200€ hat der arme Beamte schon den Spitzensteuersatz erreicht? Dachte der wäre so bei 4650€
(Den "Reichensteuersatz" mal außen vor)
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