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Höhergrupperiung von E9b zu E13

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Spid:
Nach dieser Norm entspricht S11b ja bereits E9b, die nächsthöhere Entgeltgruppe ist dann E10. Zum selben Ergebnis kommt man auch, wenn man der TdL-Methode zur Feststellung, ob beim Tabellenwechsel eine Höhergruppierung vorliegt (Endstufenentgeltvergleich), folgte.

klärung:
Dieser Paragraf klingt doch logisch.
Also müssten die doch für die Höhergruppierung S11b mit E9b gleichsetzen.
Das kann ich ihr ja schreiben. Nur sie hat mir das per E-Mail ja erklärt, wie sie auf Stufe 2 kommt. Ich kenne mich absolut gar nicht aus.

Spid:
Eben, sie kommt darauf, weil sie eine zwingend anzuwendende tarifliche Norm nicht anwendet, weil der AG in Konspiration mit dem Arbeitgeberverband sich Durchführungshinweise ausgedacht hat, die ihn vertragsbrüchig werden lassen.

klärung:
Okay.
Ich habe das eben geschrieben und werde den Personalrat miteinbeziehen. Das kann ja nicht schaden.
Wäre cool, wenn E13 Stufe 3 korrekt wäre und klappen würde. Hatre ja bereits eine Bestätigung per E-Mail. Aber nur von einer Vertretung.

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 04.07.2020 12:39 ---Nach dieser Norm entspricht S11b ja bereits E9b, die nächsthöhere Entgeltgruppe ist dann E10. Zum selben Ergebnis kommt man auch, wenn man der TdL-Methode zur Feststellung, ob beim Tabellenwechsel eine Höhergruppierung vorliegt (Endstufenentgeltvergleich), folgte.

--- End quote ---
Ups, jipp habe es falsch interpretiert.
@klärung
Die sollen dir mal erklären was an
S11b/4 = E9b/4 (wg. §52 Nr.4) und
 E9b/4 ->E10/4->E11/4->E12/3->E13/3 (wg. §17 Abs. 4 Satz 1 )
nicht stimmt.


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