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Höhergrupperiung von E9b zu E13

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Spid:

--- Zitat von: Jockel am 07.07.2020 22:18 ---Woran machst du denn fest, dass es eine „Höhere“ Entgeltgruppe ist, wenn du von von der S8b Stufe 6 in die EG 9a oder 9b „höhergruppiert“ wirst? mmmhhhh
--- End quote ---

Na, bestimmt nicht an ihrem Namen - sondern am höheren Entgelt.


--- Zitat ---Arbeitsvertrag. Klar, ist unnötig. Aber sonst werden halt die Aufgaben nicht übertragen. Längerer Arm
und so....

--- End quote ---

Auch dieses zusammenhanglose Geblubber ändert nichts daran, daß ein neuer Arbeitsvertrag nicht dazu führt, daß eine Höhergruppierung keine Höhergruppierung mehr ist. Die Arbeitsvertragsparteien können neue Arbeitsverträge miteinander schließen so schnell und so oft sie einander ihr gegenseitiges Einverständnis erklären können, der Bestand des Arbeitsverhältnisses wird dadurch nicht berührt, lediglich der Inhalt ändert sich ggfs.

Jockel:
Mach doch mal: S8b Stufe 6 nach EG 9b. Such die Werte raus und schreib ne Lösung hier rein. 😂

Vergiss das mit dem Arbeitsvertrag. Ist irrelevant hier.

Spid:

--- Zitat von: Jockel am 07.07.2020 22:42 ---Mach doch mal: S8b Stufe 6 nach EG 9b. Such die Werte raus und schreib ne Lösung hier rein. 😂
--- End quote ---

Es handelt sich schlicht nicht um eine Höhergruppierung. Und?


--- Zitat ---Vergiss das mit dem Arbeitsvertrag. Ist irrelevant hier.

--- End quote ---

Du hast die unhaltbare Behauptung dazu aufgestellt.

Jockel:
Hä? was sagt denn die Tabelle in §52 ??

Spid:

--- Zitat von: Jockel am 07.07.2020 22:53 ---
--- Zitat von: Spid am 07.07.2020 22:48 ---
--- Zitat von: Jockel am 07.07.2020 22:42 ---Mach doch mal: S8b Stufe 6 nach EG 9b. Such die Werte raus und schreib ne Lösung hier rein. 😂
--- End quote ---

Es handelt sich schlicht nicht um eine Höhergruppierung. Und?


--- Zitat ---
--- End quote ---

Hä? was sagt denn die Tabelle in §52 ??

--- End quote ---

--- End quote ---

Wie meinen?

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