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Höhergrupperiung von E9b zu E13

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Spid:

--- Zitat von: Jockel am 07.07.2020 22:53 ---Hä? was sagt denn die Tabelle in §52 ??

--- End quote ---

Die, die nicht einschlägig ist?

klärung:
Danke.
Also ist es so doch rechtens?
Ich kann nicht folgen. Ich habe ja lediglich einen Änderungsvertrag aus dem hervorgeht, dass ich in die höher Entgeltgruppe komme.
Bis vor Kurzem war ich ja auch noch in derselben Entgelttabelle. Ätzend.

Spid:
Nein.

Jockel:
13/2 ist korrekt, wenn S11b/4 der Ausgang ist. So wird das passieren. Ohne „Zwischenstufen“. Das ist die Rechtsmeinung deines Arbeitgebers (und des Dachverbandes der Arbeitgeber) für dieses „Problem“. Wenn du nach „ist das korrekt“ fragst: aus meiner Sicht ja.

Spid:
Die Rechtsmeinung des AG und der TdL ist jedoch tariflich unbeachtlich und beruht auf der Nichtanwendung zwingend anzuwendenden Tarifrechts. Inwiefern kann die Nichtanwendung zwingen anzuwendenden Tarifrechts korrekt sein?

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