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Höhergrupperiung von E9b zu E13

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Jockel:

--- Zitat von: Spid am 13.07.2020 15:03 ---Es bedarf keiner Regelung, eine höhere Entgeltgruppe ist eine höhere Entgeltgruppe ist eine höhere Entgeltgruppe - weshalb die genannte Konstellation ja auch kein Anwendungsfall der zitierten tariflichen Regelung ist.

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Das bedarf sehr wohl zumindest der Auslegeung. Bisher war das kein Problem. Seit 1.1.2020 ist es eins und es gibt (noch) keine allgemein akzeptierte (oder gar unterschriebene) tarifliche Lösung dafür. Die auch von dir "akzeptierte" Interpretation voa "Entgelt in  Stufe 6" lässt keinen Raum für "über mehere Entgeltgruppen hinweg" und ist insofern schlüssig mit nur einem direkten Schritt. Die andere Lösung wäre wieder nur für einige Fälle lösbar, macht also keinen Sinn.

Aber das scheint ja grundsätzlich dein Problem zu sein: du stellst Worte über Sinn und Zweck oder erkennbare Absichten... das ist.... roboterhaft.  :D

Spid:
Gerade bei der Interpretation einer höheren Entgeltgruppe nach dem Entgelt der Endstufe, von der ja auch die TdL ausgeht, ergeben sich doch die dazwischenliegenden Entgeltgruppen automatisch. Daran ändert auch der Vereinfachungswille der AG nichts. Und genau das ist das Problem der AG-Büttel, egal ob sie sich @Wastelandwarrior nannten oder @Jockel nennen: sie glauben, die AG hätten irgendeine Definitionsmacht bei den tariflichen Regelungen - und genau das ist ein Irrglaube.

Spid:

--- Zitat von: WasDennNun am 13.07.2020 15:12 ---
--- Zitat von: Spid am 13.07.2020 15:03 ---Es bedarf keiner Regelung, eine höhere Entgeltgruppe ist eine höhere Entgeltgruppe ist eine höhere Entgeltgruppe - weshalb die genannte Konstellation ja auch kein Anwendungsfall der zitierten tariflichen Regelung ist.

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Was ist die höhere Entgeltgruppe von S15 aus Anlage G bei einer Eingruppierung in die Entgeltgruppen der Anlage B und wo ist das definiert?

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Wo ist definiert, daß E9b eine höhere Entgeltgruppe ist als E2? Nirgends. Die TVP haben es auch für dieselbe Tabelle nicht definiert. Warum nicht? Ganz einfach, weil eine höhere Entgeltgruppe eine höhere Entgeltgruppe ist, also eine Entgeltgruppe, in der das Entgelt höher ist, als in der bisherigen Entgeltgruppe.

Jockel:
Für dieselbe Tabelle stellt sich die Frage nicht, da sie "aufsteigend" ist. Offensichtlich.

Niemand hat behauptet, dass tarifgebundene AG einseitig "defínieren" können. Zumal ja viele AG auch einfach Amateure in der Personalverwaltung sitzen haben, die schon mit der Basisanwendung überfordert sind. In den Streitfällen allerdings, die die Grenzen ausloten, da kommt dem was die "Tarifvertragsparteien" niedergeschrieben haben, bei der Auslegeung eine größere Bedeutung zu als z.B. dem was du so von dir gibst. Leute bei nicht eindeutiger Rechtslage zur Klage aufzufordern, ist jedenfalls unlauter. Sollen die Gewerkschaften sich einen suchen und mit dem durchklagen.

Spid:

--- Zitat von: Jockel am 13.07.2020 15:50 ---Für dieselbe Tabelle stellt sich die Frage nicht, da sie "aufsteigend" ist. Offensichtlich.

Niemand hat behauptet, dass tarifgebundene AG einseitig "defínieren" können. Zumal ja viele AG auch einfach Amateure in der Personalverwaltung sitzen haben, die schon mit der Basisanwendung überfordert sind. In den Streitfällen allerdings, die die Grenzen ausloten, da kommt dem was die "Tarifvertragsparteien" niedergeschrieben haben, bei der Auslegeung eine größere Bedeutung zu als z.B. dem was du so von dir gibst.
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Nein, tut es nicht, siehe BAG, Urteil v. 23.02.1994 - 4 AZR 224/93.


--- Zitat ---Leute bei nicht eindeutiger Rechtslage zur Klage aufzufordern, ist jedenfalls unlauter. Sollen die Gewerkschaften sich einen suchen und mit dem durchklagen.

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Leute mit fadenscheinigen Argumenten und Verweis auf angeblich enorme Kostenrisiken von der Durchsetzung ihres Rechts abbringen zu wollen, das ist unlauter.

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