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Höhergrupperiung von E9b zu E13

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WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 13.07.2020 17:50 ---Nein, es geht um das Entgelt der jeweiligen Endstufe, das verglichen wird.

--- End quote ---
Als kommt man von S7 in die 9a
und würde dann von der S7s4 in die E9as5 eingruppiert, also einen Stufenanstieg durch die HG erhalten.
Cool.

Spid:
Da die Stufen der anderen Entgeltgruppe wie bei jeder anderen Höhergruppierung auch eben andere Stufen sind als jene in der bisherigen Entgeltgruppe, ist das schlicht nicht der Fall - ebenso wie die Zuordnung bei stufengleicher Höhergruppierung nicht in dieselbe Stufe führt und die Zuordnung zu einer niedrigeren Stufe der höheren Entgeltgruppe keine Rückstufung darstellt.

WasDennNun:
Also kommt man von S7 in die 9a
und würde dann von der S7s4 in die E9as5 eingruppiert, also einen Stufenanstieg durch die HG erhalten.
Trotzdem Cool.

Jockel:
Ich denke, dass der "Tabellenwechsel" ein extra Institut werden muss mit eingefrorenem abschmelzenden Entgelt z.B. wenn das Neue niedriger ist als das alte.

Was passiert z.B. wenn in der S-Gruppe Stufe 5 schön höher ist, als die Stufe 6 in der Zielentgeltgruppe der Anlage B. Eine solche "Beförderung" dürfte den Beschäftigten wohl kaum zu vermitteln sein. Andererseits kann den anderen Beschäftigten der Zielentgeltgruppe auch nicht vermittelt werden, dass da jemand im gleichen Job 300€ oberhalb der Stufe 6 bezahlt wird nur weil er mal nach der Anlage G bezahlt wurde.

z.B. Kita-Koordinatorin S 8b Stufe 5 (4.185,85€) wechselt in die Kita-Verwaltung EG 9a Stufe ?? (Stufe 6 wären 3.895,24 €) Simpel betrachtet ein "Herabgruppierung", die nur mit Zustimmung der Beschäftigten oder per Änderungskündigung (aussichtslos außer bei personenbedingter) erfolgen kann. Praktisch wird es auf eine übertarifliche Bezahlung hinauslaufen, wenn der AG ein wirkliches Interesse an genau dieser Person auf dieser Aufgabe hat.

Dafür müssen tarifliche Lösungen her, wenn man nicht will, dass die Praxis Lösungen findet, die im Tarif nicht vorgesehen sind.

@Lars: einen Nachteilsausgleich in einem gänzlich anderen Fall, der keinen benötigt, nicht zu bekommen ist durchaus kein Nachteil.  ;)

WasDennNun:

--- Zitat von: Jockel am 14.07.2020 10:38 ---Was passiert z.B. wenn in der S-Gruppe Stufe 5 schön höher ist, als die Stufe 6 in der Zielentgeltgruppe der Anlage B. Eine solche "Beförderung" dürfte den Beschäftigten wohl kaum zu vermitteln sein.

--- End quote ---
Ist halt eine klassische Rückgruppierung oder "Herabgruppierung" wie du ja schon schreibst.

Ich finde es schon lustig, wenn man durch eine HG auch in eine höhere Stufe kommt.

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